Frage an Andreas Bluhm von Dennis K. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Haben Sie als schulpolitischer Kopf der PDS-Fraktion nicht Mitschuld an den Pannen mit dem Schulgesetz, der Verordnung, der Schulentwicklungsplanung und den Auflösungen von 6.Klassen sowie den Niederlagen vor den Gerichten ?
Geehrter Herr Klüver,
mit der Umsetzung des Schulgesetzes zum längeren gemeinsamen Lernen werden in unserem Land Konsequenzen aus den Ergebnissen internationaler Bildungsuntersuchungen wie PISA und TIMMS wie auch Erfahrungen aus dem Schulsystem der DDR umgesetzt. Damit gehen wir Schritte hin zu mehr Chancengerechtigkeit und dem Abbau sozialer Benachteiligungen in den Bildungsmöglichkeiten der Kinder. Wie kaum in einem anderen gesellschaftlichen Bereich sind allerdings Entscheidungen von so verschiedenen unterschiedlichen Erfahrungen und Interessen geprägt. Jetzt kommt es auf die weitere Verbesserung der Qualität von vorschulischer und schulischer Bildung und Erziehung an. Auf unser Wahlprogramm sei an dieser Stelle verwiesen. Zugleich stellt die demographische Entwicklung gerade den Bildungsbereich vor erhebliche Herausforderungen. Besuchten 1992 noch ca. 330.000 Schülerinnen und Schüler die allgemeinbildenden Schulen im Land, sind es gegenwärtig nur noch 146.000 Mädchen und Jungen; die Tendenz ist in den nächsten Jahren ist weiter absinkend auf 125.000. Schule braucht aber noch immer auch Schülerinnen und Schüler; der Bildungs- und Erziehungsprozess erfordert ebenso bestimmte Größen und Rahmen. Diese werden in entsprechenden Verordnungen durch die Exekutive bestimmt, die dann durch Landkreise, Kommunen bzw. Schulträger, Schulleitungen und Pädagogen umgesetzt werden bzw. umgesetzt werden müssen. Sonderfälle sind nur begrenzt und bei entsprechender Rechtsgrundlage möglich, was auch für Klassenbildungen zutrifft. Wie Sie aus Ihrer eigenen Tätigkeit als Kreistagsabgeordneter der CDU in Nordwestmecklenburg sicherlich wissen, werden die Träger von politischen Entscheidungen auch oft für Dinge "verhaftet", die Andere zu verantworten haben. So war der durch den Landesgesetzgeber vorgesehene Zeitrahmen z.B. für die Schulentwicklungsplanung weit gesteckt, wurde aber nicht eingehalten und führte zu späten bzw. unwirksamen Entscheidungen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Bluhm