Andreas Audretsch
Andreas Audretsch
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Wolfgang K. •

Wie beurteilen sie das Engagement der öffentlichen Hand im Bezug auf Infrastruktur in Berlin? Enteignung von Wohnungsunternehmen aber keine Enteignung einer Straße die 20 Verstorbenen gehört?

Ich weiß nicht, ob ihnen bekannt ist, dass in anscheinend allen Neubausiedlungen von Eigenheimen in Berlin die gesamte Erschießung (Straßen, Be- und Entwässerung) und auch zukünftig alle Instandhaltungen privat getragen werden müssen? Eine Verfahrensweise, die mir so aus meiner Heimat in Franken nie begegnet ist. Auch gegenüber Eigentümern von Grundstücken, die das Glück der frühen Entstehung ihrer Straßen zu Zeiten, als es noch selbstverständlich war, dass Straßen öffentliche Land sind, sind so alle heutigen Besitzer mit Zusatzbelastungen konfrontiert, die jene nicht haben, obgleich oft in direkter Nachbarschaft.
Wir wohnen an einer Privatstraße, die laut Grundbuch nur 20 Toten gehört. Da im Grundbuch weder Geh- Wege- und Leitungsrechte noch Eintragungen für Baulasten existieren, ist es uns nicht möglich unsere Häuser juristisch sauber zu erschließen. Hier wäre eine temporare Enteignung ein Lösungsweg, der von der öffentlichen Verwaltung aber nicht betrieben wird.

Andreas Audretsch
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Es ist richtig, dass von Grundstückseigentümer*innen Erschließungsbeiträge erhoben werden können. Die vorliegenden Informationen reichen leider nicht, um genaueres zu Ihrem Fall zu sagen. Darf ich Ihnen empfehlen, sich direkt an das Straßen- und Grünflächenamt im Bezirk zu wenden? Dort kann man Ihnen sicherlich weiterhelfen.  

https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/aemter/strassen-und-gruenflaechenamt/strassen-und-verwaltung/verwaltung/artikel.273985.php

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Audretsch

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