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Frage von Antje W. •

Frage an Andreas Apelt von Antje W. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Ich habe eine konkrete Frage zur Bildungspolitik. Meine Tochter besucht die 3. Klasse an der Grdsch. an der Marie, die sich seit Jahren durch ihr sonderpädagog.Profil auszeichnet. Durch einen Förderausschuss wurde bei meiner Tochter sonderpädag. Förderbedarf festgestellt. Daher erfolgte die Einschulung in eine Integrationsklasse. In den letzten beiden Schuljahren begleitete eine Sonderpädagogin meine Tochter. Aufgrund der Vorgaben des Bez.amtes Pankow konnten so 4 Std. wöchentl. meiner förderungsbedürftigen Tochter zugute kommen. Im Juni musste ich erfahren, dass die Sonderpädagog.Std. im Bez. Pankow für das Schuljahr 06/07 auf 3 Std. pro Kind gekürzt werden. Diese Kürzung der Std für Sonderpädag.hatte jedoch für die Grdsch. an der Marie, in der viele "I-Klassen" unterrichtet werden, zur Folge, dass die Lehrerausstattung zu hoch ist und Lehrer die Schule verlassen müssen. Zu diesen Lehrern gehört auch die Sonderpädagogin meiner Tochter, die nun kuzfristig an einer anderen Schule im Prenzlauer Berg eine erste Klasse als Lehrerin übernehmen muss. Aufgrund fehlender Vertretungsreserven wird es vorerst keine sonderpädagog. Förderung für meine Tochter geben. Ob sie in dieser Schulform ohne die ihr zustehende Förderung die Leistungsanforderungen erfüllen kann, ist mehr als ungewiss. Und: Die Schulklasse meiner Tochter ist leider auch nicht die einzige Klasse an unserer Schule, welche aufgrund des akuten Lehrermangels "I-Kindern" nicht mehr gerecht werden kann. Ganz abgesehen vom Teilungsunterricht, der dieser Situation schon längst zum Opfer fiel. Die Statistiken zur Lehrer-Austattung entsprechen nicht der Realität (z.B. durch Langzeitkranke, Erziehungsurl. etc., die trotz Abwesenheit mit ihren Stunden angerechnet werden). Meine Fragen: Was kann Ihre Partei und was können Sie persönlich unternehmen, um dem Anspruch der Kinder mit Förderbedarf zu erfüllen? Wann wird der Anspruch meines Kindes auf Förderung wieder erfüllt? Ich bedanke mich für Ihre Antwort. A. Wagner

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Wagner,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Dieses Problem haben wir in der CDU- Fraktion bereits im Jahr 2005 gesehen. Auch wollten wir eine Lösung.
Senator Böger gab in seiner Antwort jedoch unmissverständlich zu verstehen, dass nicht der Bedarf oder die Bedürftigkeit entscheidend ist, sondern für jedes Kind nur soviel zur Verfügung gestellt werden kann, was im Durchschnitt von sechs Schuljahren in einem Bezirk an Förderbedarf nachgewiesen wird. Bei der Verteilung auf die Bezirk kann dieser Bedarf aber noch lange nicht berücksichtigt werden, so das am Ende den Schulen nur das zur Verfügung steht was der Finanzsenator bewilligt.
Im Klartext (Originalfrage) lautete die Antwort auf die Frage meiner Kollegin dann so:
Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Schultze-Berndt (CDU) vom 29. Juni 2005 Sonderpädagogischen Förderbedarf frühzeitig feststellen, um schnellstmöglich zu helfen Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

1. Warum versagt man Kindern ab dem Schuljahr 2005/06 die Feststellung eines Sonderpädagogischen Förderbedarfs im ersten Schulbesuchsjahr, während Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, der vor Schuleintritt diagnostiziert wurde, entsprechend gefördert werden?
Zu 1.: Es trifft zu, dass die Schulanfänger, für die sonderpädagogischer Förderbedarf der Förderschwerpunkte "Körperliche und motorische Entwicklung", "Sehen", "Hören", "Sprache", "Geistige Entwicklung", "Autistische Behinderung" festgestellt wurde, die für sie ausgewiesene Zusatzausstattung bereits unmittelbar zum Beginn des Schuljahres für ihre Schulanfangsphase erhalten.
Für die angefragten Zielgruppen der sonderpädagogischen Förderschwerpunkte "Lernen" und "Emotionale und soziale Entwicklung" gilt jedoch die allgemeine Feststellung, dass derartige Behinderungen nicht bereits zum Beginn der schulischen Bildungsgänge trennscharf zu diagnostizieren sind. In der Verordnung über den Bildungsgang der Grundschule (Grundschulverordnung) ist deshalb vorgesehen, dass zunächst alle Möglichkeiten der Fördermaßnahmen der Grundschule zum Einsatz kommen sollen, bevor eine Einschätzung der Lernentwicklung in Richtung auf Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf erwogen wird.
2. Nach welchem Schlüssel erfolgte bisher die Stundenzumessung für sonderpädagogische Förderung in Klasse 1 und 2 in der Grundschule und in der Sonderschule?
Zu 2.: Der Verteilung sonderpädagogischer Förderstunden in den Grund- und Sonderschulen wurden die Schülerzahlen der Jahrgangsstufen 1 bis 6 und die durchschnittliche Förderquote in Berlin zugrunde gelegt. Das so für jede Region berechnete Stellenvolumen wurde dann von der zuständigen Schulaufsicht bedarfsgerecht auf die Schulen verteilt.
3. Ergibt sich eine Veränderung des Bemessungsschlüssels im Vergleich vor und nach Berücksichtigung des neuen Schulgesetzes?
Zu 3.: Eine Veränderung des Bemessungsschlüssels ergibt sich nicht.
4. Werden den Schulen so viele Stunden zugewiesen, dass sie im vergleichbaren Rahmen wie vorher sonderpädagogische Förderung durchführen können?
Zu 4.: Grundsätzlich ist anzumerken, dass die sonder-pädagogische Förderung im Rahmen des Stellenvolumens zu organisieren ist. Der ansteigende Zugang zum ge-meinsamen Unterricht, der nunmehr Vorrang hat, muss zwangsläufig zu einer veränderten Bereitstellung von Ressourcen führen. Gemäß Organisationsrichtlinien beträgt die Zusatzzumessung pro Schüler/in mit sonderpädagogischem Förderbedarf "in der Regel" 4,5 Lehrerstunden. Diese Formulierung ist nicht im Sinne eines Rechtsanspruchs auf die Zumessung von 4,5 Lehrerstunden pro Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf auszulegen. Damit das vorhandene Stellenvolumen sachgerechter genutzt werden kann, müssen die Schulen in eigener Verantwortung die sonderpädagogische Förderung künftig so organisieren, dass jede Schülerin und jeder Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf die "in der Regel" zur Verfügung gestellten Stunden erhalten kann. Vom temporären zusätzlichen Lehrereinsatz über zeitlich be-grenzte Kleingruppenförderung bis zur Organisation von individuellen Fördermaßnahmen verfügen die Schulen bereits jetzt über Möglichkeiten der flexiblen Umsetzung.
Berlin, den 16. Juli 2005 - Klaus Böger - Senator für Bildung, Jugend und Sport

Diese Form der verantwortungslosen Politik und Haushaltskonsolidierung auf Kosten der Schwächsten ist nicht hinnehmbar. Aber leider nur durch eine politische Veränderung zu beenden.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas H. Apelt