Frage an Andrea Voßhoff von Elisabeth A. bezüglich Gesundheit
Wenn jeder Versicherte eine gleich hohe Gesundheitsprämie zahlen soll,
wie soll der soziale Ausgleich für Geringverdiener,
Geringrentner (z.B. 500.- Monatsrente)
konkret erfolgen? Aus welchen Mitteln?
Und wenn dieses Vorhaben zu verwirklichen wäre,
wie soll ein riesiger bürokratischer Aufwand zu
verhindern sein??
Schon jetzt: Dank für Ihre Antwort !
Sehr geehrte Frau Ahrens,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 04.08.2005.
Die solidarische Gesundheitsprämie von CDU/CSU setzt sich zusammen aus der persönlichen Gesundheitsprämie des Versicherten und einem Arbeitgeberanteil, der 6.5% des beitragspflichtigen Arbeitnehmereinkommes beträgt. Die exakte Höhe der persönliche Gesundheitsprämie des Versicherten kann verlässlich erst zum Zeitpunkt der Einführung der Reform festgelegt werden, weil nicht absehbar, wie die Gesundheitskosten sich entwickeln. Nach den Berechnungen vom Stand 2004 waren dies 109 Euro. Die Versicherten zahlen aber jeweils nicht mehr als 7 Prozent ihres Einkommens maximal 109 Euro. Bei einem Einkommen von 500 Euro wären dies (Stand 2004) 35 Euro. Der soziale Ausgleich für Versicherte mit niedrigem Einkommen oder Rentnern mit geringem Einkommen erfolgt automatisch innerhalb des Systems aus den Beiträgen der Arbeitgeber, Rententräger und der Versicherten. Für Kinder wird keine eigene Gesundheitsprämie erhoben. Die Beiträge für Kinder werden aus Steuermitteln – also von allen Steuerzahlern - gezahlt.
Die Verwaltung der Versicherten mit niedrigem Einkommen wird von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich sein und kann sich daher stark voneinander unterscheiden. Im Gegenzug fällt aber auch die Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge für jeden einzelnen Versicherten weg. Dies befreit vor allem die Arbeitgeber von einem großen bürokratischen Aufwand, denn er muss nicht mehr die unterschiedlichen Löhne/Gehälter und die verschiedenen Krankenversicherung beachten.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Voßhoff, MdB