Frage an Andrea Roth von Siegfried H. bezüglich Umwelt
Zum Thema vollbiologische Kleinkläranlage: Warum besteht Sachsen auf Einhaltung der EU-Vorgabe 2015,obwohl den meisten Abgeordneten (so sie noch Kontakt zu Normalbürgern haben) bekannt sein müsste,dass die meisten Hausbesitzer dank Dumpinglöhnen und daraus resultiereder Niedrigrenten gar nicht in der Lage sind,eine solche Anlage zu finanzieren und zu unterhalten! Warum sperrt sich zum Beispiel der ZWAV, gemeinsam mit solch kleinen Orten wie Schönbrunn, nach einer Komplettlösung für alle Haushalte zu suchen? Sind Euch vom Bürger gewählten "Volksvertretern" die kleinen Leute und ihre Sorgen schon völlig egal? Andere Bundesländer haben den Termin nach hinten verschoben - warum nicht auch Sachsen?
In der Hoffnung auf Antwort grüsst Sie
Siegfried Hertwig
Sehr geehrter Herr Hertwig,
die Problematik der vollbiologischen Abwasserentsorgung bis 2015 bewegt nicht nur im Vogtland viele Menschen.
Auch in anderen Regionen Sachsens gibt es Unmut, weil etliche Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung (Zweckverbände oder Städte und Gemeinden) die kommunale Pflichtaufgabe der Abwasserbeseitigung mit einem Federstrich in den Abwasserbeseitigungskonzepten auf die privaten Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer übertrug und sie mit der Aufgabe der privaten Errichtung einer vollbiologischen Kleinkläranlage oder abflusslosen Grube allein ließ. Das aber ist rechtlich nicht zulässig.
Deshalb fordert DIE LINKE schon seit vielen Jahren, dass die Aufgabenträger endlich ihrer hoheitliche Pflichtaufgabe gerecht werden und die Planungen und den Bau von so genannten Gruppenkläranlagen in Angriff nehmen. Das fordert übrigens auch das Sächsische Umweltministerium.
Auch das Umweltministerium hebt als vernünftigste Variante öffentliche Gruppenkläranlagen hervor. Dezentrale Abwasserlösungen sind die wirtschaftlich und ökologisch vernünftigsten Varianten und können der weniger werdenden Bevölkerung angepasst werden.
Im Vogtland müssen der ZWAV und die Bürgermeister die Erlasse und Verordnungen der Staatsregierung umsetzen und sofort mit den Planungen und dem Bau dezentraler öffentlicher Abwasserentsorgung beginnen. Die Bürger sollen in die Planungen einbezogen werden, um die kostengünstigste Lösung zu finden.
Vom Landratsamt verlangen wir, dass es endlich seine Aufsichtspflicht gegenüber dem ZWAV wahrnimmt und die Einhaltung der gesetzlichen Abwasserbeseitigungspflicht durch die Städte und Gemeinden durchsetzt.
Auch für abgelegene Grundstücke müssen mit staatlicher Unterstützung kostengünstige Lösungen gefunden werden.
Was den angeblich von der EU vorgegebenen Termin 2015 betrifft, möchte ich Ihnen mitteilen, dass in der Wasserrahmenrichtlinie wörtlich zu lesen ist: "Eine Verlängerung der Frist für die Herstellung eines guten Zustands ist unter anderem auch dann möglich, wenn dies bis 2015 technisch nicht möglich oder unverhältnismäßig teuer wäre.“ (Verlängerung bis 2021 bzw.2027.)
Angesichts der Defizite in der Umsetzung der derzeitigen Gesetze durch die Abwasserzweckverbände und unteren Wasserbehörden, darf diese mangelnde Arbeit nicht zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger gehen.
Auffallend ist im Freistaat Sachsen, dass bei allen anderen Wasserbenutzern (wie z. B. die Landwirtschaft oder der Bergbau) nicht solch strenge Maßnahmenprogramme mit der Frist Dezember 2015 aufgestellt, geschweige denn gesetzlich geregelt sind wie für die Erzeugerinnen und Erzeuger von häuslichem Abwasser.
Da die Umrüstung der privaten Kleinkläranlage Kosten zwischen 5000 und 12000 EURO verursacht, sehen sich viele Bürgerinnen und Bürger, v.a. auch Rentnerinnen und Rentner, finanziell, aber auch bautechnisch überfordert. Die derzeitige Sach- und Rechtslage in Sachsen bezüglich der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie führt deshalb in vielen Fällen zu sozialer Unverträglichkeit und unzumutbarer Härte.
Aus diesem Grunde habe ich eine Petition an das Europäische Parlament verfasst, die am 11.5.2013 von 150 Mitgliedern der vogtländischen BI unterzeichnet und nach Brüssel geschickt wurde.
Auch ein Antrag meiner im Sächsischen Landtag nach günstigeren Förderbedingungen und höheren Fördersätzen wurde umgesetzt und die Richtlinie zur Förderung dezentraler Abwasserentsorgung am 10. Mai von der Staatsregierung geändert.
Wenn Sie Unterstützung in der Abwasserfrage brauchen, können Sie sich jederzeit an meine Büros in Auerbach, Klingenthal oder Plauen wenden.
Viele Grüße
Andrea Roth