Frage an Andrea Roth von Lars L. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Roth,
Sie sind ja eine vielseitige Politikerin, im Landtag ist ihr Spezialgebiet ja auch die direkte Demokratie. Damit sind sie sozusagen immer direkt am Menschen.
Worin würden Sie die Aufgabengebiete eines Hauptamtlichen Behindertenbeauftragten sehen?
Mit freundlichen Grüßen
Lars Legath
Sehr geehrter Herr Legath,
in der vergangenen vierten Wahlperiode haben wir als Fraktion DIE LINKE der Regierung bereits ein „Gesetz zur Stärkung der Unabhängigkeit und der Rechte des Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen“ vorgeschlagen. Dieses wurde leider sowohl im Ausschuss als auch im Plenum abgelehnt.
Das Amt eines hauptamtlichen Behindertenbeauftragten auf Landesebene hat sich bereits in Berlin und Sachsen-Anhalt über längere Zeit bewährt. Warum sollte dies nicht auch in Sachsen so sein? Mit einem solchen Beauftragten erfahren die Belange und Interessen der Menschen mit Behinderungen, der Schutz deren Rechte sowie die Behindertenpolitik insgesamt eine deutliche Aufwertung. Um auf diesem Wege die Interessen und den Selbstvertretungsanspruch der Menschen mit Behinderungen gebührend zu würdigen sowie die Beratung des Parlaments und der Staatsregierung auch aus Betroffenensicht zu gewährleisten, sollte die zu berufene Person ein von Behinderung betroffener und für die Wahrnehmung einer solchen umfangreichen Querschnittsaufgabe fachlich kompetenter Mensch sein. Infolge seiner ausgesprochen ressortsübergeifenden Tätigkeit sollen dem Behindertenbeauftragten für die Erfüllung seiner Aufgaben weitere Personal-, Sach- und Finanzausstattung zur Verfügung stehen.
Zugleich soll in Zukunft ein ausdrückliches Anrufungsrecht verankert werden. Dieses Anrufungsrecht räumt jedem Menschender, der der Ansicht ist, dass Rechte von Menschen mit Behinderungen verletzt worden sind, den Anspruch ein, sich an den Sächsischen Behindertenbeauftragten zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Roth