
(...) Eine solch vermeintliche Übertragung planen wir daher nicht. Wenn Sie Tätigkeiten im öffentlichen Dienst vergleichen, beispielsweise eine angestellte Erzieherin mit vier Kindern und Unterbrechungen und eine verbeamtete Grundschullehrerin mit vier Kindern und Unterbrechungen, wird auch mit Mütterrente das weiterhin weit höhere Versorgungsniveau im Beamtenbereich deutlich. (...)