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Andrea Lindholz
CSU
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Frage von Beate Maria V. •

Was gedenken Sie zu unternehmen ,dass das Sterben der Tierkliniken gestoppt wird bundesweit (!) u.Tierklinikbetreiber nicht insolvent gehen,wieder 365 Tage Notdienst anbieten koennen?

Durch zweierlei Komponenten schreitet die Abschaffung der Tierkliniken bundesweit voran,selbst in Landeshauptstaedten :Tierkliniken koennen keine 24 stündige Versorgung "dank" des unueberdachten Arbeitsschutzgesetzes u.d.sich daraus sich daraus ergebenden,nicht zu leistenden Kosten seitens d. Tierklinikbesitzer durchfuehren.Es mangelt an Personal,das ja,obwohl "nur" im Bereitschaftsdienst,alle 8 Std. ausgewechselt u.jeweils neu vergütet werden muss.Daher wird kein Notdienst feiertags u.WE angeboten m.katastrophalen Auswirkungen in Bezug auf schwerst kranke Tiere u.deren Halter. Weder die zuständige Tieraerztekammer noch Politiker sind imstande (!) 1 zuverlaessl.Not/Bereitschaftsdienst zu ermöglichen ,reihum d.praktizierendeTierärzte,nachts u.feiertags.Sollen s.unsere Tiere v.d.Augen d.Familien zu Tode quaelen.Sollen wir sie in der Not erschiessen? Wir Tierhalter sind 1 Wirtschaftsmacht: Arbeitsplätze,Steuern generieren WIR! Was gedenken Sie zu unternehmen ? Was schlagen Sie vor ?Mfg

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau V.,

vielen Dank für Ihre Frage. Persönlich ist mir die Problematik als Hundebesitzerin und Reiterin durchaus bekannt. Nichts wäre schlimmer wie z.B. Nachts dem eigenen Hund nicht helfen zu können. Wie Ihnen sicher auch liegt mir das Wohlbefinden unserer tierischen Begleiter am Herzen. Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in tierärztlichen Kliniken ist für eine qualitative und v.a. flächendeckende Versorgung unserer Tiere ein wichtiger Schritt.

Die Aufrechterhaltung einer 24-stündigen Einsatzbereitschaft stellt viele Klinikbetreibende vor große Herausforderungen. Entweder geraten sie in Konflikt mit den Berufsordnungen und Richtlinien der jeweiligen Tierärztekammer oder aber mit dem Arbeitszeitgesetz. So müssen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kliniken nach spätestens 10 Stunden abgelöst werden, selbst wenn die Überstunden kurzfristig ausgeglichen werden könnten. Gleichzeitig herrscht auch in diesem Fachbereich aktuell ein eklatanter Fachkräftemangel.

Für mich wie auch für die Unionsfraktion ist klar: Die Möglichkeiten für flexibles Arbeiten müssen deutschlandweit ausgebaut werden. Bereits im Mai 2023 haben wir in diesem Zusammenhang gefordert, flexible Arbeitszeitmodelle zu ermöglichen, die im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie stehen. Tägliche Höchstarbeitszeiten stellen ein Problem für den 24-Std.-Betrieb der Kliniken dar. Hierfür fordern wir u.a. eine wöchentliche Höchstarbeitszeit, wie auch das volle Ausschöpfen der Möglichkeiten beim flexiblen Arbeiten. Dies ermöglicht nicht nur einen kurzfristigen Ausgleich von Überstunden, sondern senkt dadurch auch den Kostendruck von den Kliniken. Dies kann auch dazu beitragen, wieder eine flächendeckendere 24-Std.-Versorgung zu ermöglichen.

Im Hinblick auf die Rahmenbedingungen bzw. Berufsordnungen und Klinikvorschriften müssen die jeweiligen Tierärztekammern in den jeweiligen Bundesländern aber auch mitziehen. Dass hier alternative Modelle bis hin zu einer Ausnahme der 24-Std. Regel möglich sind, zeigt Hamburg.  Hier ist eine Abweichung von der 24.-Std. Regel möglich, wenn „ein von der Tierärztekammer eingerichteter Notfall- und Bereitschaftsdienst anderweitig eine ausreichende tierärztliche Versorgung im Kammerbereich sicherstellt“

Auch wenn sich seitens der Tierärztekammern noch keine bundesweit einheitliche Lösung abzeichnet, bin ich überzeugt davon, dass eine Reform der Arbeitszeiterfassung, sowie die Ermöglichung moderner Arbeitszeitmodelle, Abhilfe für den Betrieb tierärztlicher Kliniken schaffen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Lindholz MdB

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