Sehr geehrte Frau Linholz ist es Aufgabe der Bundesregierung zu prüfen ob sich Vereine steuerlich rechtmäßig verhalten?MfG Patrik B.
Nachfrage zu Ihrer Antwort auf meine Frage zu den 551 Fragen.Eine Rechtsprofessorin kommt zu einer anderen Einschätzung:
https://verfassungsblog.de/anfrage-bundestag-informationhandeln/
Warum fehlen eigentlich rechte gemeinnützige Vereine in Ihrem Fragenkatalog?
https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama/archiv/2019/Steuer-Vorteile-fuer-rechtsradikale-Vereine,gemeinnuetzigkeit102.html

Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Wie bereits mitgeteilt, hält die CDU/CSU-Fraktion zivilgesellschaftliches Engagement für unverzichtbar und förderungswürdig. Wir haben uns in der Vergangenheit auch immer wieder dafür eingesetzt, die Rahmenbedingungen für steuerbegünstige Organisationen und die vielen ehrenamtlichen Helfer zu verbessern. Allerdings ist diesen Organisationen politisches Engagement nur in engen Grenzen erlaubt. Insbesondere müssen sie sich parteipolitisch neutral verhalten. Die in der Kleinen Anfrage genannten Organisationen werden direkt oder indirekt (durch die Steuerbegünstigung) durch Steuermittel der Allgemeinheit gefördert. Die Überprüfung, ob die Verwendung von Steuermitteln der Allgemeinheit rechtmäßig erfolgt, ist eine Kernaufgabe des Parlaments, insbesondere der Opposition. Dem kommen wir mit unserer Kleinen Anfrage nach.
Ohne Zweifel gibt es weitere Organisationen, deren Förderung bzw. Begünstigung durch den Bund hinterfragt werden könnten. Wie aus der Kleinen Anfrage gleich zu Beginn ausdrücklich hervorgeht, hat diese konkrete Anfrage aber einen konkreten Ausgangspunkt („Proteste gegen die CDU Deutschlands, die teils von gemeinnützigen Vereinen oder staatlich finanzierten Organisationen organisiert oder unterstützt wurden."). Die Kleine Anfrage bezieht sich insbesondere auf die damit in Zusammenhang stehenden und einige vergleichbare Körperschaften.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Lindholz