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Andrea Lindholz
CSU
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Frage von Saifyounus K. •

Warum möchtet CSU für Staatsbürgerschaft neues Gesetz nicht zustimmen?

Sehr geehrte Frau Lindholz,
Seit 2015 lebe ich in Deutschland. Erstmal habe ich Deutsche Sprache alleine gelernt und ich habe b1 Prüfung selbst gezahlt. Ich habe in meiner Heimat Informatik studiert. Ich habe Ausbildung als Fachinformatiker in 1 Jahre und 8 Monate erfolgreich abgeschlossen. Ich arbeite als Entwickler Vollzeit und ich studiere Master Teilzeit bei uni Hagen.
Mein Problem, dass ich jetzt auf Staatsbürgerschaft nicht beantragen kann, weil ich Duldung hatte.

Meine Frage an Sie, finden Sie das  fair?
Ist das fair das meine Ausbildungsduldung Zeit nicht berechnet bei Antrag auf Staatsbürgerschaft?
Wann wird Deutschland die Gute Integrierte respektieren?
In der Ausbildung war ich in der Schule und alle in meine Klasse waren deutsch. Ich frage mich immer, was ist der Unterschied zwischen ich und sie?
Warum habe ich kein Rechte, obwohl ich alles richtig und gut mache?
Ich bitte Sie, dass meine Nachricht an alle CSU abgeordnete weiterleiten.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen,

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr K.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Für mich und die CSU steht die Einbürgerung am Ende der erfolgreichen Integration, die ein langfristiger Prozess ist. Meine genaue Position habe ich kürzlich in einer Bundestagsrede erläutert:

https://www.lindholz.de/nl-bundestag/einbuergerung-ende-eines-erfolgreichen-integrationsprozesses-nicht-der-anfang/

Es freut mich sehr, dass Sie sich in Deutschland gut eingelebt haben und so wohl fühlen, dass Sie sogar die deutsche Staatsbürgerschaft anstreben. Voraussetzung für den Erhalt der Staatsbürgerschaft ist u.a. ein legaler Aufenthaltstitel bzw. eine Aufenthaltserlaubnis für mindestens 8 Jahre. Eine Duldung ist keine Aufenthaltserlaubnis, sondern bedeutet lediglich die vorübergehende Aussetzung der grundsätzlich weiter bestehenden Ausreisepflicht aus bestimmten Gründen, wie z.B. Krankheit o.ä. Deutschland hat eines der großzügigsten Aufenthaltsrechte in Europa, das sogar abgelehnten Asylbewerbern, die keinen Schutzanspruch und somit auch kein Aufenthaltsrecht haben, unter bestimmten Umständen einen Weg in ein legales und dauerhaftes Bleiberecht ermöglicht. Solche Ausnahmen können im begründeten Einzelfall sinnvoll sein, dürfen aber nicht zur Regel werden. Das Asylrecht ist für tatsächlich Schutzberechtigte da, in den übrigen Fällen müssen die Regeln der regulären Einwanderung wie über ein Arbeits- oder Ausbildungsvisum eingehalten werden.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Lindholz

 

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