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Andrea Lindholz
CSU
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Frage von Julia H. •

Die Besitzer:innen von beiden Pässen werden vor die Entscheidung gestellt, sich eine Staatsangehörigkeit auszuwählen. Stimmt das?

Sehr geehrte Frau Lindholz,

die CDU/CSU werden höchstwahrscheinlich im nächsten Jahr die Regierungspartei sein.

Stimmt das, dass dann die Menschen aus Drittländern, die zwei Pässe nach dem neuen Gesetz zur Modernisierung der Staatsangehörigkeit besitzen werden, die deutsche Staatsbürgerschaft aufgeben müssen, wenn sie die bisherige behalten wollen? Kann solch eine Regelung wirklich von der CDU eingeführt werden, dass die Doppelpässler das Recht auf den deutschen Pass wieder verlieren können? Lohnt es sich dann gar nicht, den Einbürgerungsprozess jetzt durchzulaufen?

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Julia H.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau H.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich persönlich und meine Fraktion haben uns bereits sehr frühzeitig in der Debatte um die doppelte Staatsbürgerschaft positioniert: Die generelle Möglichkeit zur doppelten Staatsbürgerschaft sehe ich kritisch. Gerade in einer Zeit, in der unsere freiheitlich-demokratischen Werte weltweit immer stärker unter Druck geraten, sollte mit der Einbürgerung die klare Hinwendung zu unserem Staat verbunden sein. Die Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit hemmt aber diese Hinwendung zu unseren Werten. Und sie fördert die Einflussnahme ausländischer Staaten auf die Geschehnisse in unserem Land. Der Sachverständigenrat für Integration und Migration warnt ausdrücklich vor dem zunehmenden Import ausländischer Konflikte durch den Doppelpass.

Das bisherige Staatsangehörigkeitsrecht war viel besser, als es die Ampel dargestellt hat: Die Dauer der Einbürgerungsfristen lag im europäischen Mittelfeld. Auch der Doppelpass war bereits möglich: Erstens bei Europäern, weil sie unsere Werte teilen, zweitens bei Flüchtlingen, weil ihnen der Kontakt zum Verfolgerstaat nicht zumutbar war (allerdings nur so lange das "Hindernis" besteht) und drittens bei Menschen, deren Herkunftsland sie nicht aus ihrer Staatsangehörigkeit entlassen hat. Mit dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht hat die Ampel diesen Weg der Mitte verlassen und sich aus ideologischen Gründen auf einen für unsere Gesellschaft auf Dauer gefährlichen Pfad begeben.

Als Union haben wir die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts klar abgelehnt und das auch in einem Änderungsantrag zum Ausdruck gebracht. Wir werden unsere Position dazu beibehalten und gegebenenfalls auch Änderungen in der Zukunft anstreben. 

Ob sich der Prozess der Einbürgerung für Sie in Ihrem konkreten Fall zum heutigen Zeitpunkt „lohnt“, kann ich aus der Ferne nicht beurteilen. Allerdings werden Sie die deutsche Staatsbürgerschaft nicht verlieren, wenn Ihnen diese zugestanden wurde. Wir haben jetzt schon Mitbürger mit doppelter Staatsbürgerschaft. 

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Lindholz MdB

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