Frage an Andrea Lindholz von Daniel W. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrte Frau Lindholz,
das Gesetzgebungsverfahren zum 3. Waffenrechtsänderungsgesetz war das Erste, das ich von Anfang bis Ende verfolgt habe, und möchte mich zuallererst bei ihnen und der CDU/CSU (im besonderen Herrn Henrichmann) im Innenausschuss bedanken.
Sie haben den Kabinettsentwurf, der de facto das Ende des Sportschießens als Breitensport in Deutschland bedeutet hätte, deutlich erträglicher gestalten können, danke dafür.
Nun zu meiner Frage:
Das deutsche Waffenrecht ist in meinen Augen ein bürokratisches Monster. Ein Experte in der Anhörung des Innenausschusses hat mit einem Satz den Nagel auf den Kopf getroffen. Zitat: "Man muss aufpassen, das der Waffenbesitzer nicht bald zusätzlich zum Steuerberater einen Waffenberater braucht".
Nun, meiner Meinung nach sind wir jetzt fast so weit.
Sehen Sie eine Möglichkeit das Waffenrecht in Zukunft etwas zu "Entschlacken" bzw. zu
vereinfachen?
Ich bin mir durchaus bewusst, das Thema Waffenrecht ist in Deutschland ein sehr schwieriges. Wir Legalwaffenbesitzer sind in den Medien und den Parteien des linken Spektrums im Prinzip die "bösen". Sicher es gibt (ganz wenige) schwarze Schafe, aber wir Sportschützen und Jäger werden bevor wir eine waffenrechtliche Erlaubnis bekommen von allen Seiten durchleuchtet (was ich auch für richtig halte) und stehen fest auf und zu unserer demokratischen Grundordnung.
Ich hoffe das Sie und die CDU/CSU sich weiterhin für uns einsetzen.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen aus Bayern
Daniel Wirler
Sehr geehrter Herr Wirler,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre freundlichen Worte. Diese Form der Anerkennung weiß ich sehr zu schätzen.
Ihren Einschätzungen zur Komplexität des Waffenrechts kann ich auch aufgrund meiner Erfahrungen aus dem langwierigen Gesetzgebungsprozess zum 3. WaffRÄG nur zustimmen. Daher kann ich auch Ihren Wunsch nach einer weiteren Reform des Waffenrechts mit dem Ziel der Vereinfachung des deutschen Waffenrechts grundsätzlich gut nachvollziehen. Gerne werde ich dieses Vorhaben mitnehmen und meine parlamentarische Arbeit miteinfließen lassen. Allerdings sprechen aus meiner Sicht auch zwei wesentliche Gründe gegen ein solches Reformvorhaben.
Erstens muss jede Reform unseres nationalen Waffenrechts die geltenden europäischen Vorgaben einhalten. Die Komplexität des deutschen Waffenrechts resultiert nicht zuletzt aus dem geltenden europäischen Waffenrecht. Auch das erwähnte 3. WaffRÄG diente in erster Linie der Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie, die den Mitgliedstaaten teilweise sehr detaillierte und kleinteilige Vorschriften macht. Diese Vorgaben haben wir als nationaler Gesetzgeber genau geprüft und unsere nationale Spielräume bestmöglich genutzt, um sie im Interesse der deutschen Sport- und Traditionsschützen so praxistauglich wie möglich umzusetzen. Ich denke insgesamt ist uns das nach intensiven Debatten auch gut gelungen. Eine erneute Reform mit dem Ziel der Vereinfachung der Rechtsmaterie müsste sinnvoller Weise jedoch auf europäischer Ebene ansetzen. Eine ähnliche Situation haben wir zum Beispiel auch beim Einwanderungsrecht. Die Forderungen einiger Parteien nach einem "simplen Punktesystem" für die Einwanderung ignorieren schlicht geltendes Europarecht. Das deutsche Einwanderungsrecht ist in erster Linie deshalb so komplex, weil Deutschland auch zahlreiche kleinteilige europarechtliche Vorgaben z.B. für die Einreise von Au-Pairs, Hochqualifizierten, dem Aufenthalt von Praktikanten oder dem Umgang mit Saisonarbeitern einhalten muss. Auch hier müsste eine solche Fundamentalreform mit dem Ziel der Vereinfachung sinnvoller Weise auf europäischer Ebene ansetzen.
Zweitens sollte man auch immer bedenken, dass jede Reform des Waffenrechts auch diejenigen Kräfte auf den Plan ruft, denen das bereits sehr strenge deutsche Waffenrecht noch nicht strikt genug ist und die wie z.B. die Grünen ständig weitergehende Verschärfungen fordern. Insofern bestünde ein Risiko, dass am Ende einer solchen Reform das Waffenrecht zwar übersichtlicher, aber im Kern verschärft würde. Insofern bin ich angesichts der aktuellen politischen Gemengelage skeptisch, ob es eine politische Mehrheit für eine vernünftige Waffenrechtsreform mit Maß und Mitte gibt.
CDU und CSU haben jedenfalls in den Verhandlungen in Brüssel zur EU-Feuerwaffenrichtlinie sowie in Berlin zum 3. WaffRÄG bewiesen, dass die Union nach wie vor der kompetenteste Fürsprecher für die rechtstreuen Waffenbesitzer ist und gleichzeitig die Partei der Inneren Sicherheit bleibt. Wir wollen Jäger, Sammler und Sportschützen vor dem Generalverdacht schützen und gleichzeitig verhindern, dass Waffen legal in die Hände von Extremisten kommen. Das dieser Zweiklang funktioniert, zeigt sich auch im 3. WaffRÄG. Diesen Grundansatz werden wir beim Waffenrecht auch weiterhin verfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Lindholz MdB