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Andrea Lindholz
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Frage von Manfred G. •

Frage an Andrea Lindholz von Manfred G. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Eigentumswohnung gekauft, Wohnfläche fehlt, Käufer haftet. Warum nicht der Verkäufer?

Sehr geehrte Frau Lindholz,

im Rahmen der Gespräche über Baumängel wurden wir gefragt, ob wir unsere Wohnfläche schon überprüft haben. Wir haben einen Sachverständigen mit der Überprüfung beauftragt. Die von uns bewohnte Wohnung war um 3,36 % und die im Nachbarblock war um 2,11 % kleiner. Das Aufmaß hat der Sachverständige jeweils in jedem Raum unterhalb der Wohnraumdecke genommen, sodass die korrekte Nutzfläche ermittelt wurde. Leider haben wir im guten Glauben einem Bauträgervertrag unterschrieben, der eine Toleranzgrenze von 2 % und den Hinweis auf die Wohnflächenverordnung beinhaltet.
Der Investor wollte uns die über der Toleranzgrenze liegende Fehlmenge ersetzen, sich das Geld aber bei der Baufirma wieder holen. Diese verwies auf die Wohnflächenverordnung, die Türschwellen und Mauereinlassungen zum Balkon etc. als Wohnfläche hinzuaddiert.
Da wir in den Notarverträgen die Berücksichtigung von Toleranzgrenze und Wohnflächenverordnung unterschrieben haben, konnte sich der Bauherr als Verkäufer schadlos halten. Die Haftung für fehlende Wohnfläche gegenüber Mieter und künftigen Käufer bleibt Dank dieser vertraglichen Regelungen beim Käufer. Ein Vertrag zwischen Bauherrn und Architekten, wonach dieser bei weniger angefallenen Baukosten ein zusätzliches Honorar bekommt, ist eine weitere Aufforderung zum Material sparenden Bauen auf Kosten des Käufers, der die fehlende Wohnfläche in der Regel gar nicht bemerkt.
Wir haben geglaubt, der Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen sieht hier wie wir eine gesetzliche Fehlentwicklung zu Lasten des unbeteiligten Käufers.
Vor einem Jahr haben wir deshalb die Obleute im Ausschuss informiert, später die Mitglieder und Stellvertreter. Leider war das zu unserer Enttäuschung eine falsche Annahme. Bis heute erfolgte keine Reaktion!
Zwei Landtagsabgeordnete haben uns empfohlen eine Petition im bayerischen Landtag einzureichen, die aus unserer Sicht überhaupt nicht beachtet wurde.
Für uns gewinnt die Frage immer mehr an Bedeutung, ob es an der Arroganz der Abgeordneten gegenüber dem Bürger liegt, ist es die Angst eine große Wählerschicht aus der Bauwirtschaft einschließlich Vertriebsgesellschaften zu verprellen? Selbst die im Vertrieb tätigen Sparkassen und Banken wollen davon nichts wissen, weshalb auch diese in die Haftung einbezogen werden sollten. In der Regel merkt erst ein Mieter, dass seine Quadratmeterzahl im Mietvertrag nicht stimmt, die Baufirma aber nicht mehr greifbar ist.
Der Verbraucherschutzverband WOHNEN IM EIGENTUM hat den Vorschlag gemacht am Ende der Bauphase die Wohnfläche zu überprüfen, damit hätte der Eigentümer, Vermieter und Mieter eine von allen Seiten anerkannte Wohn-/Nutzfläche.

Eine gesetzliche Regelung zum Schutz des Käufers würde dem Steuerzahler keinen Cent kosten.

Mit freundlichen Grüßen
B. u. M. G.

P.S: Gerne senden wir Ihnen auch weitere Informationen (Petition, Literatur).

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Güntsch,

da ich selbst kein Mitglied des Ausschusses für Bau, Wohnen Stadtentwicklung und Kommunen bin, kann ich auch nicht beurteilen, ob eine Stellungnahme erfolgt ist oder aus welchen Gründen diese nicht erfolgt ist. Die Kontaktdaten des Ausschusses und seiner Mitglieder finden Sie hier: https://www.bundestag.de/bau

Grundsätzlich arbeiten wir im Bundestag nach dem Wahlkreisprinzip, sprich der für den jeweiligen Wahlkreis zuständige Abgeordnete kümmert sich vorrangig um die Anliegen der dortigen Bürger. Der für Ihren Wahlkreis zuständige Abgeordnete ist mein geschätzter Kollege Dr. h.c. Hans Michelbach MdB https://www.hans-michelbach.de/kontakt.html

Der für 96328 Küps zuständige Landtagsabgeordnete ist der Kollege Jürgen Baumgärtner MdL, dessen Kontaktdaten Sie hier finden können: https://www.juergen-baumgaertner.de/index.html

Abschließend bitte ich um Verständnis, dass ich Ihren Fall, der wohl auch einige komplexe vertragsrechtliche Fragen umfasst, aus der Ferne nicht fundiert bewerten kann. Ich kann Ihnen daher nur raten, sich rechtlichen Beistand zu holen und/oder sich an die o.g. Kontakte zu wenden und dort den genauen Sachverhalt vorzutragen. Auf dieser Plattform macht ein Austausch über einen so speziellen Sachverhalt meiner Ansicht nach einfach keinen Sinn.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Lindholz MdB
Vorsitzende des Ausschusses für Inneres und Heimat

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