Frage an Andrea Lindholz von Carsten K. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrte Frau Lindholz,
Ich bin ein Bundesbeamter, der in den USA seinen Dienst verrichtet. Ich wollte nach Pfingsten meinen jährlichen Heimaturlaub mitsamt Familie ansolvieren. Im Moment warte ich immernoch auf Klarheit, ob dieser angetreten werden kann oder storniert werden muss mit allen finanziellen Konsequenzen. Wird es in Deutschland, speziell am Flughafen München ähnlich wie am Flughafen Wien die Möglichkeit geben anstelle der 14 tägigen Quarantäne einen PCR Test am Flughafen oder bereits in den USA zu machen? Oder gibt es Ausnahmen für entsandt Bundesbedienstete analog zu den Grenzpendlern?
Ich danke für die Beantwortung der Frage.
Sehr geehrter Herr K.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachfrage. Leider kann ich Ihnen dazu auch nach den gestrigen Beschlüssen der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin keine abschließende Antwort geben.
Die bundeseinheitlichen Quarantäneverordnungen der Länder für alle aus dem Ausland einreisenden Personen bleiben demnach noch mindestens bis 15. Mai in Kraft. Inwiefern diese Vorgaben nach dem 15. Mai abgeändert werden, kann ich nicht vorhersagen, da dies insbesondere auch vom Infektionsgeschehen außerhalb Deutschlands abhängig ist.
Von einer Möglichkeit einen PCR Test am Flughafen München durchführen zu können ist mir bislang nichts bekannt. Gleichwohl wird das Verfahren in Wien auch in Deutschland genau beobachtet. Der Flughafen Frankfurt hat zum Beispiel Anfang dieser Woche ein ähnliches Angebot angekündigt, allerdings verweist die Flughafenleitung in ihrer Ankündigung ausdrücklich darauf, dass dieses Angebot mit den Prozessen am Flughafen bzw. der Vermeidung der Quarantäne wenig zu tun hat und es sich dabei wohl auch nicht um einen "Schnelltest" handelt.
Bei den Überlegungen solche Schnelltests einzuführen müssen viele Faktoren berücksichtigt werden. Wien wird derzeit nur von Frankfurt, Düsseldorf, Hamburg, Doha und Minsk aus angeflogen wird. Die Zahl der Passagiere in Wien ist von 90.000 pro Tag auf maximal 300 gesunken. Zudem kann ein solcher PCR-Test eine Infektion während des Fluges nicht abbilden. Das bestätigt auch die Leiterin der Labors in Wien. Das neuartige Coronavirus Sars-CoV-2 ist erst am zweiten oder dritten Tag nach der Ansteckung aufspürbar. Ob und in welchem Rahmen ein solches Angebot auch am Flughafen München angesichts des Infektionsgeschehens verantwortbar ist, müssen die zuständigen Fachleute bewerten insbesondere das für den Flughafen München zuständige Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).
Gerne würde ich Ihnen eine positivere Antwort geben, doch das ist mir aufgrund der dynamischen Lage bislang nicht möglich. Aktuell werden zumindest in Deutschland Schritt für Schritt Lockerungen durchgesetzt. Ob und inwiefern die strengen Einreise- und Quarantänebestimmungen bis Pfingsten geändert werden, vermag ich nicht zu prognostizieren. Dafür bitte ich um Verständnis. Womöglich können Sie über die deutsche Botschaft in den USA, das Auswärtige Amt oder Ihren Arbeitgeber weiterführende bzw. aktuelle Informationen erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Lindholz MdB