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Andrea Lindholz
CSU
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Frage von Helge S. •

Frage an Andrea Lindholz von Helge S.

Sehr geehrte Frau Lindholz,

in Ihrer Antwort Fr. Rückert beziehen Sie eine, wie Sie es bezeichnen, "kritische" Position gegen Fracking. jetzt hat die Fraktion der Grünen einen Gesetzentwurf, der vorsah, das Fracking generell nicht zuzulassen, zur Abstimmung ins den Bundestag eingebracht, den Sie abgelehnt haben. Wenn Sie dem Fracking "kritisch" gegenüber stehen, hätte dieser Antrag doch eigentlich Ihre Zustimmung finden müssen.

Oder verwendeten Sie den Begriff "kritisch", um Ihren potentiellen Wählern eine ökologische Grundhaltung zu suggerieren, ohne eine absolute Position "dagegen" beziehen zu müssen?

Wenn ich jetzt noch Ihr Abstimmungsverhalten zum Thema Glyphosat betrachte, verdichtet sich bei mir der Eindruck, dass wirtschaftliche Interessen der Industrie primär Ihr Abstimmungsverhalten beeinflussen.
Natürlich kann Ihr Abstimmungsverhalten auch vom "Koalitionszwang" beeinflusst sein, aber wenn ich mich recht entsinne sind Abgeordnete letztendlich Ihrem Gewissen verpflichtet.
Wie steht denn Ihr Gewissen gegenüber Fracking? Das würde ich gerne von Ihnen erfahren, möchte Sie aber bitten, meine Intelligenz nicht mit Plattitüden und Worthülsen zu beleidigen.
Wenn Sie dem Fracking kritisch gegenüberstehen, würde mich interessieren, an welchen Stellen der Verbotsantrag der Grünen ihnen nicht weit genug ging.

Mit freundlichen Grüßen
Helge Sponer

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Sponer,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht in der Sie sich nach den Gründen für mein Abstimmungsverhalten zu den Themen Fracking und Glyphosat erkundigen. Gerne werde ich Ihnen meine Beweggründe im Hinblick auf die beiden Abstimmungen nachstehend erläutern.

In meiner Antwort an Herrn Walze habe ich bereits ausführlich dargelegt, warum ich dem Gesetzentwurf der Grünen nicht zugestimmt habe und erlaube mir daher, Sie auf diese Antwort zu verweisen. Dem Thema Fracking stehe ich nach wie vor kritisch gegenüber. Klar ist für mich, dass die aktuelle Rechtslage in diesem Bereich einer umfassenden Verschärfung bedarf. Verbesserungsbedarf sehe ich im Übrigen ebenfalls bei den von der Koalition vorgelegten Gesetzentwürfen. Nach Abschluss der Verhandlungen werde ich diese Gesetzentwürfe vor der Abstimmung genau prüfen und dann über mein Abstimmungsverhalten entscheiden.

Im Hinblick auf Glyphosat befürworte ich eine Verlängerung der Zulassung des Wirkstoffs im Rahmen der jetzt schon geltenden strengen Anwendungsbedingungen. Sollte der Nachweis von unterschiedlichen Substanzen in Lebensmitteln gesundheitsschädliche oder gar lebensgefährliche Schäden hervorrufen, dann müssen diese natürlich sofort verboten werden. Alle unsere Fachbehörden, wie zum Beispiel das Bundesamt für Risikobewertung (BfR), das in Deutschland als unabhängige Institution für die wissenschaftliche Abschätzung eines tatsächlichen Risikos bei der Anwendung und Aufnahme eines Stoffes verantwortlich ist, kommt bei der turnusmäßigen Neubewertung von Glyphosat zu dem Schluss, dass bei sachgerechter Anwendung keine Gefahr für die menschliche Gesundheit besteht. Dabei wurden neben der Einschätzung der „Internationalen Agentur für Krebsforschung“ (IARC) rund 1000 Studien und Veröffentlichungen in die Bewertung einbezogen. Für mich gibt es keinen Grund an der Expertise des BfR zu zweifeln. Denn mit seiner Einschätzung befindet sich das BfR im Einklang mit anderen nationalen und internationalen Bewertungsbehörden.

Selbstverständlich sind Pflanzenschutzmittel so sparsam wie möglich anzuwenden und so auszubringen, dass sie für Mensch und Natur möglichst unbedenklich sind. Dafür gelten in Deutschland sehr strenge Anwendungsbestimmungen und Grenzwerte für Rückstände, die in Lebensmitteln noch enthalten sein dürfen. Hier werden sehr hohe Sicherheitsmargen vorgeschrieben, bei denen absolut sichergestellt ist, dass kein gesundheitlicher Schaden entstehen kann. Bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln empfinde ich ein fakten- und wissenschaftsbasiertes Verfahren als sinnvoll. Demnach gibt es für ein Verbot von Glyphosat auf Grundlage der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse keinen sachlichen Grund.
Anfügen möchte ich noch, das Glyphosat derzeit für seine Anwendungsgebiete der am besten untersuchte Wirkstoff ist. Entscheidend ist die maßvolle Anwendung. Diese muss bei gleichzeitig hohem Schutzniveau für Mensch, Tier und Umwelt geschehen.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Lindholz

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