Frage von T. H. • 17.10.2022
Antwort von Andrea Busche SPD • 17.10.2022
nach meinem Kenntnisstand können Landesbeamte pro Kind bis zu 20 Sonderurlaubstage geltend machen. Maximal 45 pro Jahr.
nach meinem Kenntnisstand können Landesbeamte pro Kind bis zu 20 Sonderurlaubstage geltend machen. Maximal 45 pro Jahr.
Ich kann berichten, dass er dazu in engem Austausch mit der Stadtverwaltung steht, um eine Verbesserung der Situation zu erreichen.