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André Berghegger
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Frage von Simon K. •

Frage an André Berghegger von Simon K. bezüglich Energie

Sehr geehrter Herr Dr. Berghegger,
welche Maßnahmen können getroffen werden, um Infrastrukturausbau (Windkraftanlagen) leichter und unbürokratischer zu machen? Sehen Sie die Regelungen von Herrn Altmaier zur Abstandsregelung dafür als förderlich?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Klanke,

die Koalition hat sich am 19. Mai auf eine Regelung für Mindestabstände von Windkraftanlagen verständigt. Mit dem am 18.06.2020 verabschiedeten Gebäudeenergiegesetz wurde eine Länderöffnungsklausel in das Baugesetzbuch eingeführt. Diese Klausel gibt den Ländern die Möglichkeit, in ihren Landesgesetzen einen Mindestabstand von höchstens 1000 Metern zwischen Windenergieanlagen und der nächsten zulässigen baulichen Nutzung zu Wohnzwecken festzulegen. Eine verpflichtende Mindestabstandsregelung auf Bundesebene gibt es nicht.

Die weiteren Einzelheiten, insbesondere zur Abstandsfestlegung und zu den Auswirkungen der festgelegten Abstände auf Ausweisungen in geltenden Flächennutzungsplänen und Raumordnungsplänen, werden ebenfalls in den Landesgesetzen geregelt. Die Länder können entscheiden, ob sie überhaupt gesetzliche Mindestabstände festlegen und sie können entscheiden, ab welcher Wohnbebauungsdichte der Mindestabstand eingehalten werden muss.

Die Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Regelung eines Mindestabstands ist ein wichtiger Schritt, um die Akzeptanz für Windenergieanlagen in den betroffenen Ländern und Regionen wieder zu verbessern. Eine Regelung auf Landesebene bietet zudem die Gewähr dafür, dass in den jeweiligen Ländern Lösungen gefunden werden können, die zu den dortigen regionalen Besonderheiten passen. Eine erhöhte Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern wiederum trägt wesentlich dazu bei, bestehende Investitionshemmnisse beim Ausbau der Windenergie an Land abzubauen.

Mit freundlichen Grüßen
André Berghegger