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André Berghegger
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Frage von Peter M. •

Frage an André Berghegger von Peter M. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Guten Tag Herr Dr. Berghegger,

mich würde interessieren, wie Sie sich bei einer Abstimmung zur Fristverlängerung der betäubungslosen Kastration bei Ferkeln verhalten werden.

Vielen Dank und viele Grüße
P. M.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Mittelberg,

ich habe am 29. November 2018 für die Verlängerung der Ferkelkastration ohne Betäubung gestimmt. Gerne führe ich dazu einige Punkte aus:
Der Großteil der Ferkel in Deutschland wird chirurgisch kastriert. Die möglichen Alternativen zur Kastration, die Ebermast oder die Immunokastration, haben sich bis heute aufgrund mangelnder Praktikabilität oder Akzeptanz des Handels und der Verbraucher nicht am Markt durchgesetzt. Deshalb wird ein Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration bis zum Ende des Jahres 2020 nur möglich sein, wenn den Landwirten praxisgerechte Alternativen zur Verfügung stehen.
In Deutschland gibt es rund 40.000 Betriebe die Schweine halten. Die Mehrheit davon sind Familienbetriebe. Rund 35 Prozent von ihnen haben weniger als 50 Tiere. Aus wirtschaftlichen und logistischen Gründen ist die Narkose mit Isofluran bei der Ferkelkastration für die Mehrzahl der Betriebe eine Alternative, sofern sie vom Landwirt oder anderen sachkundigen Personen selbst durchgeführt werden kann. Es stehen zudem nicht genügend Tierärzte zur Verfügung, um die Narkose mit Isofluran flächendeckend durchführen zu können.
Mit der Zulassung für das Tierarzneimittel "Isofluran Baxter vet 1000 mg/g" zur Inhalationsnarkose für Hunde, Katzen, Pferde und Schweine (Ferkel) durch das dafür zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Bescheid vom 19. November 2018) steht erstmals in der EU ein zugelassenes Inhalationsnarkotikum für die Durchführung einer wirksamen Schmerzausschaltung bei der Ferkelkastration zur Verfügung. Zudem regelt die Ferkelbetäubungssachkundeverordnung die Verabreichung eines geeigneten Analgetikums vor der Narkoseeinleitung, um die durch den Eingriff versuchten Schmerzen bereits unmittelbar nach dem Nachlassen der Betäubung zu lindern. Das ermöglicht künftig ein praxisgerechtes Verfahren, das die Fortführung der chirurgischen Ferkelkastration unter tierschutzgerechten Bedingungen ermöglicht.
Die Voraussetzungen zur Durchführung der Narkose mit Isofluran durch den Landwirt oder die Landwirtin oder andere sachkundige Personen ist der Sachkundenachweis. Um diesen erwerben zu können ist eine abgeschlossene landwirtschaftliche Ausbildung beziehungsweise ein abgeschlossenes Studium in dem der Umgang mit Ferkeln gelehrt wird oder eine mindestens zwei Jahre lange Tätigkeit auf einem landwirtschaftlichen Betrieb mit Ferkelerzeugung notwendig. Die Sachkunde zur Durchführung der Betäubung wird durch eine theoretische sowie eine praktische Prüfung unter Anleitung eines fachkundigen Tierarztes oder einer fachkundigen Tierärztin nachgewiesen. In der Ferkelbetäubungssachkundeverordnung wird außerdem geregelt, dass die sachkundigen Personen verpflichtet sind innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren, ab der erstmaligen Ausstellung eines Sachkundenachweises, an einer Überprüfung der praktischen Fähigkeiten bei der Betäubung durch einen fachkundigen Tierarzt oder einer fachkundigen Tierärztin teilzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
André Berghegger