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Frage von Peter J. •

Frage an André Berghegger von Peter J. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

NOZ online vom 28.10.2014
Regierung will Tarifeinheit per Gesetz

Bedeutet das, daß auch die Leiharbeiter nach dem Tarif für die Stammbelegschaft bezahlt werden sollen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Josupeit,

ich danke Ihnen für Ihre Frage zu dem Gesetzentwurf zur Tarifeinheit, der in der letzten Woche von Bundesministerin Andrea Nahles (SPD) angekündigt worden ist.

Nach meiner Kenntnis wird die geplante Gesetzesänderung nicht zur Folge haben, dass die Tarifverträge der Stammbelegschaft auch für etwaige Leiharbeitnehmer im Betrieb Anwendung finden und diese somit beispielsweise dieselbe Vergütung erhalten. Der Grund dafür ist, dass Leiharbeitnehmer grundsätzlich in einem Arbeitsverhältnis zum verleihenden Unternehmen stehen. Diesem gegenüber gelten die arbeitsvertraglichen, tarifvertraglichen und gesetzlichen Arbeitnehmerrechte. Daran wird auch der Vorschlag von Frau Nahles zur Tarifeinheit voraussichtlich nichts ändern. Im Kern sieht dieses Gesetz vielmehr vor, dass bei einem Tarifkonflikt von konkurrierenden Gewerkschaften im selben Betrieb eines Unternehmens das Mehrheitsprinzip verankert wird. Können sich also eine große und kleine Gewerkschaft nicht auf eine Zusammenarbeit bei Tarifverhandlungen einigen, soll demnach der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern gelten.

Wie von Frau Nahles angekündigt, wird der Gesetzentwurf zunächst im Bundeskabinett beraten und abgestimmt. Nach der Zuleitung des fertigen Entwurfes an den Deutschen Bundestag werden wir uns dann im weiteren parlamentarischen Verfahren genauer mit den Details auseinandersetzen.

Mit besten Grüßen nach Bramsche

André Berghegger