Frage an André Berghegger von Bernd S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Berghegger,
als Mitglied des Bundestagsinnenauschusses sollten Sie mit der Materie der unerlaubten Einreisen in die Bundesrepublik vertraut sein.
Was unternimmt die Bundesregierung um die stetig wachsende Zahl von unerlaubten Einreisen u.a. über Österreich zu unterbinden? Im "Polizeispiegel" ist immer wieder nachzulesen, dass Flüchtlinge insbesondere mit der Bahn von Italien über Österreich nach Deutschland einreisen.
Auch Österreich hat die Schengen Verträge ebenso wie Italien unterzeichnet.
Was unternimmt Deutschland, dass Österreich zumindest die grenzüberschreitenden Züge kontrolliert und so etwas Druck von Deutschland nimmt?
Auch wird wiederholt berichtet, dass die Drittstaatenregelung nicht mehr greift, da die Flüchtlinge bei Ihrer Ankunft im Schengenraum nicht mehr registriert werden.
Was unternimmt auch hier die Bundesregierung?
Vielen Dank für die Beantwortung
Mit freundlichen Gruß
B. Schröder
Sehr geehrter Herr Schröder,
vielen Dank für Ihre Fragen zum Thema illegale Migration. Darauf antworte ich Ihnen gerne im Einzelnen wie folgt:
1) In der jüngeren Vergangenheit sind die grenzüberschreitenden Aktivitäten zur Bekämpfung der illegalen Migration verstärkt worden. So hat Deutschland die bereits bestehende grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Österreich und Italien zur Bekämpfung unerlaubter Einreisen sowie der Schleusungskriminalität intensiviert. Die gesamteuropäischen Bemühungen zur Eindämmung der illegalen Migration aus dem Mittelmeerraum werden durch bi- und trilaterale Aktivitäten ergänzt. Dazu werden gemeinsame trilaterale Streifen österreichischer, italienischer und deutscher Polizisten in den grenzüberschreitenden Zügen zur Erhöhung der Kontrolldichte in Italien durchgeführt. Darüber hinaus bestehen enge Kooperationen, welche sich aus den bestehenden Vereinbarungen und Verträgen (z.B. Deutsch-Österreichischer Polizeivertrag), dem Informationsaustausch über gemeinsame Zentren und Dienststellen sowie dem Einsatz von Verbindungsbeamten widerspiegeln.
2) Das Schengener Durchführungsübereinkommen regelt den Wegfall von Grenzkontrollen. Binnengrenzen dürfen an jeder Stelle ohne Personenkontrollen überschritten werden, sodass eine Überwachung aller grenzüberschreitenden Zugverbindungen europarechtlich fraglich wäre. Es besteht aber dahingehend Einigkeit, dass die Binnenmigration nahezu alle europäischen Länder vor große Probleme stellt. Hierbei ist zunächst jeder einzelne Staat gefordert. Mit den oben genannten Maßnahmen werden genau diese Probleme erkannt und im Rahmen partnerschaftlicher Zusammenarbeit der betroffenen Nachbarländer bearbeitet. Die aufgrund von aktuellen Lageerkenntnissen gemeinschaftlich abgestimmte Intensivierung von Kontrollmaßnahmen führt bereits zu einer Abnahme der Feststellungen in Deutschland.
3) Der Bundesregierung ist der Vorwurf, in Italien müssten Flüchtlinge keine Fingerabdrücke abgeben und würden unkontrolliert in andere Mitgliedstaaten weiterreisen, bekannt. Sie bemüht sich deshalb in Zusammenarbeit mit den italienischen Behörden um entsprechende Sachaufklärung. Nach derzeitigem Erkenntnisstand ergeben sich keine Hinweise auf einen systematischen Verstoß gegen die Dublin Verordnung durch Italien. Generell erwartet die Bundesregierung von allen Mitgliedstaaten der Union, dass die Regelungen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems vollständig eingehalten werden. Dazu zählt insbesondere auch, dass die Mitgliedstaaten über deren Außengrenzen Drittstaatsangehörige in die Union einreisen, die erforderliche Identifizierung und Registrierung dieser Personen vornehmen. Nur so kann gewährleistet werden, dass der für die Durchführung des Asylverfahrens zuständige Mitgliedstaat festgestellt werden kann. Die Bundesregierung setzt sich deshalb mit Nachdruck auf EU Ebene dafür ein, dass die Europäische Kommission ihrer Verantwortung als Hüterin der Verträge nachkommt und gegebenenfalls wirksame Maßnahmen gegenüber allen Mitgliedstaaten ergreift, die sich nicht an die Dublin-Verordnung halten, um ein sukzessives Aushöhlen des gemeinsamen Asylsystems nachhaltig zu unterbinden.
Mit freundlichen Grüßen
André Berghegger
Sehr geehrter Herr Schröder,
vielen Dank für Ihre Frage hier bei Abgeordnetenwatch. Gerne erläutere ich Ihnen zur öffentlich geführten Diskussion über Geldwäschekriminalität, Terrorismusfinanzierung und Bargeldgrenzen meine Position.
Zunächst möchte ich auf ein in der öffentlichen Debatte oft wiederholtes Missverständnis hinweisen: Einen Vorschlag, das Bargeld abzuschaffen, hat es weder vom Bundesfinanzministerium noch von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gegeben. Bargeld wird es auch weiterhin geben und jeder soll weiterhin Bargeld in unbegrenzter Höhe besitzen dürfen.
Die Frage, in welcher Stückelung die Euro-Zahlungsmittel grundsätzlich in den Umlauf gebracht werden, ist allein von der Europäischen Zentralbank bzw. von den nationalen Notenbanken zu entscheiden. Am 4. Mai 2016 hat die Europäische Zentralbank entschieden, die Herstellung der 500 Euro-Banknote dauerhaft einzustellen. Damit hat der EZB-Rat Bedenken Rechnung getragen, dass diese Banknote illegalen Aktivitäten Vorschub leisten könnte. Die Ausgabe des 500 Euro-Scheins soll gegen Ende des Jahres 2018 mit der geplanten Einführung der 100 Euro- und 200 Euro-Banknoten der Europa-Serie eingestellt werden. Der 500 Euro-Schein wird aber seinen Wert auf Dauer behalten: Er kann unbefristet bei den nationalen Zentralbanken des Eurosystems umgetauscht werden.
Hintergrund der öffentlichen Debatte ist eine Studie der Universität Halle-Wittenberg zum Umfang der Geldwäschekriminalität in Deutschland. Handlungsempfehlungen dieser Studie sind die stärkere Kontrolle von Treuhand- und Anderkonten, die bessere Aufklärung der betroffenen Unternehmen, die weitere Sensibilisierung der Finanzbehörden sowie die Begrenzung von Bargeldzahlungen. Das Bundesfinanzministerium hat daraufhin auf europäischer Ebene angeregt, die Einführung einer europaweit einheitlichen Obergrenze für die Bezahlung von Waren und Dienstleistungen von Unternehmen mit Bargeld zu prüfen.
Wir müssen darüber diskutieren, welche Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung geeignet sind. Für die Union steht eine Bargeldobergrenze dabei nicht an erster Stelle. Vielmehr wollen wir, dass die Menschen auch weiterhin mit ihrem angesparten Geld normale Investitionen und Dienstleistungen wie z. B. eine Küche, ein gebrauchtes Auto oder einen Hotelaufenthalt bar bezahlen können. Eine Kriminalisierung des Konsumverhaltens breiter Bevölkerungsschichten lehnen wir ausdrücklich ab.
Eine Erkenntnis der Studie ist allerdings auch, dass bei bestimmten Bargeldzahlungen ein erhebliches Geldwäscherisiko besteht. Insofern werden wir Bareinzahlungen auf Treuhandkonten von Rechtsanwälten oder Barzahlungen für Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen ergebnisoffen diskutieren. Hierbei werden wir den Kampf gegen organisierte Kriminalität und die Finanzierung von Terrorismus auf der einen Seite und einen problemlosen Zahlungsverkehr andererseits genau abwägen müssen, insbesondere da es in den meisten europäischen Ländern teilweise sehr geringe Bargeldobergrenzen gibt und Deutschland aus Sicht unserer europäischen Nachbarn nicht genug gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung tut.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
André Berghegger