Frage an André Berghegger von Karl-Heinz W. bezüglich Soziale Sicherung
Warum muß ich von meiner Rente den allg. Beitragssatz (inklusive Krankengeld) entrichten und nicht den besonderen? Krankengeld beziehe ich ja nicht mehr.
Sehr geehrter Herr Woita,
zunächst möchte ich mich herzlich für das nette Telefonat bedanken. Die angesprochenen Punkte erläutere ich hier aber gerne nochmal schriftlich:
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung ist in §§ 241 ff. SGB V geregelt. Dabei gibt es einen allgemeinen (§ 241) und einen ermäßigten (§ 243) Beitragssatz.
Der allgemeine Beitragssatz gilt zum Beispiel für Arbeitnehmer und Selbstständige, die Anspruch auf Krankengeld haben. Auch Rentner und Pensionäre - wie Sie - zahlen auf ihre Renten und Pensionen , inklusive sogenannte Versorgebezüge wie Betriebsrenten, den allgemeinen Beitragssatz (§ 247).
Den ermäßigten Beitragssatz zahlen Mitglieder, die im Berufsleben stehen, aber keinen Anspruch auf Krankengeld haben, zum Beispiel Selbstständige, die eine Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld gewählt haben.
Dabei liegt der allgemeine Beitragssatz derzeit bei 15,5 %, der ermäßigte bei 14,9 %.
Da das System auf dem Solidargedanken "alle zahlen allgemein" fußt, zahlen Sie, Herr Woita, auch im Rentenalter den allgemeinen Beitragssatz, auch wenn Sie selber kein Krankengeld mehr beziehen.
Mit besten Grüßen nach Bad Essen
André Berghegger