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André Berghegger
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Frage von Dr. Alexander P. •

Frage an André Berghegger von Dr. Alexander P.

Sehr geehrter Herr Berghegger,

als einfacher Arbeitnehmer, der mit einem sinkenden Realeinkommen leben muss, ist es schwer einzusehen, wieso der Bundestag sich heute eine Diätenerhöhung von über 10 Prozent genehmigt hat. Beim Verdienst wollen Sie, als unsere Volksvertreter, mit Bundesrichtern gleichgestellt werden, aber auf ihre Privilegien gegenüber den Richtern, z.B. die unbegrenzte Möglichkeit zu Nebeneinkünften, wollen Sie zugleich nicht verzichten. Aber vielleicht verstehe ich die Hintergründe auch einfach nicht richtig, weshalb ich mich über eine hilfreiche Erläuterung Ihrerseits sehr freuen würde.

Mit herzlichem Dank im Voraus,
Ihr Alexander Piecha

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Dr. Piecha,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung sorgt in der Öffentlichkeit immer wieder für Zündstoff („Selbstbedienungsmentalität“). Gerne nutze ich die Gelegenheit um Sie über die Hintergründe der Anpassung zu informieren.

Grundlage der Gesetzesänderung sind die Empfehlungen einer unabhängigen Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts, die der Deutsche Bundestag Ende 2011 einvernehmlich eingesetzt hat. Auftrag der Kommission war es, Vorschläge für ein transparentes, der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entsprechendes Verfahren für die Höhe der Abgeordnetenentschädigung und deren zukünftige Anpassung sowie für die Altersversorgung der Abgeordneten vorzulegen.

Die Höhe der Abgeordnetenentschädigung soll sich am Gehalt von Richtern an obersten Bundesgerichten orientieren. Ein solches Niveau sieht das Abgeordnetengesetz bereits seit 1995 vor. Die Tätigkeit eines Abgeordneten, so die Begründung, ist am ehesten mit der eines Bundesrichters – oder auch eines Landrates oder eines Bürgermeisters einer mittelgroßen Stadt, die ähnlich verdienen wie Bundesrichter – vergleichbar.

Die Vergütung eines Abgeordneten liegt damit deutlich über einem durchschnittlichen Gehalt in der Bevölkerung, aber auch deutlich unterhalb dessen, was Geschäftsführer oder Manager in verantwortungsvollen Positionen in mittelgroßen Unternehmen verdienen.

Die Abgeordnetenbezüge haben bisher die von der Kommission genannten Bezugsgrößen nicht erreicht, da die Abgeordneten des Deutschen Bundestages im Lichte der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklungen wiederholt auf eine Erhöhung ihrer Diäten verzichtet haben.
Gegenwärtig beträgt die Differenz zwischen der Abgeordnetenentschädigung und der Besoldung von Richtern an obersten Bundesgerichten ca. 830,- €. Die Aufwendungen für die Abgeordnetenentschädigung betrugen für 2013 ca. 59 Millionen Euro - das sind umgerechnet etwas mehr als 70 Cent pro Einwohner. Sowohl diese vertretbare Pro-Kopf-Belastung als auch die Zurückhaltung in der Entwicklung der Bezüge bleiben in der öffentlichen Diskussion allerdings weitgehend unbeachtet.

Ich hoffe, mit meinen Ausführungen zur Klärung Ihres Anliegens beigetragen zu haben. Ansonsten stehe ich jederzeit für Nachfragen zur Verfügung.

Viele Grüße nach Bramsche,
Ihr André Berghegger