Frage an Alois Karl von Helmut P. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Karl,
wie werden Sie sich bei der Abstimmung zu den Krankenkassenbeiträgen verhalten?Der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber erhalten über die Senkung der Arbeitslosenversicherung eine gewisse Entlastung.Was gedenken Sie im Fall der Rentner zu tun?
MfG,
Helmut Pullmann
Beiträge zum Gesundheitsfonds – Entlastung für Rentner
Sehr geehrter Herr Pullmann,
herzlichen Dank für Ihre Frage vom 7. Oktober 2008, die mich über www.abgeordnetenwatch.de erreicht hat. Richtig ist, dass die Bundesregierung und nicht das Parlament per Rechtsverordnung die Höhe des Beitragssatzes zum Gesundheitsfonds festgelegen wird. Richtig ist auch, dass ein Teil der Versicherten künftig höhere Beitragssätze entrichten muss als heute. Richtig ist weiterhin, dass wir über die Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung Arbeitnehmer und Arbeitgeber entlasten. Richtig ist auch, dass voraussichtlich mehr als 70 Prozent der Rentner von der Vereinheitlichung des Beitragssatzes im Rahmen des Gesundheitsfonds profitieren werden. Trotzdem sind bei vielen Bürgern die konkreten Zusammenhänge noch nicht ganz klar. Da meine Antwort auf Ihre Frage auch im Internet veröffentlicht wird, will ich deshalb auf Ihre Frage etwas umfassender eingehen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich zum Ziel gesetzt, das deutsche Gesundheitswesen zukunftsweisend umzugestalten. Unsere Gesellschaft verändert sich und damit weiterhin alle Bürgern eine gute Gesundheitsversorgung erhalten können, ist die Einführung des Gesundheitsfonds wichtig.
Ab dem 1.1.2009 gilt ein allgemeiner Beitragssatz, der durch die Bundesregierung per Rechtsverordnung festgelegt wird und Ende Oktober vom Bundeskabinett beschlossen wird. Demnach beträgt der paritätisch finanzierte Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung künftig 14,6%, der ermäßigte Beitragssatz 14,0% (für Versicherte ohne Krankengeldanspruch [z.B. Selbstständige]). Dazu kommt jeweils ein Anteil von 0,9% Beitragssatzpunkten, der seit Januar 2004 nur von den Mitgliedern der Krankenkassen zu tragen ist. Die Verteilung der Beitragsbelastung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ändert sich also nicht.
Festzuhalten ist, dass das neue Finanzierungssystem nicht nur aus einem einheitlichen Beitragssatz besteht. Eine Krankenkasse, die besser wirtschaftet, kann ihren Versicherten finanzielle Vergünstigungen oder Beitragsrückerstattungen gewähren. Eine Kasse, die schlechter wirtschaftet, muss bei ihren Mitgliedern einen zusätzlichen pauschalen Zusatzbeitrag erheben. Wird tatsächlich ein Zusatzbeitrag erforderlich, muss sie ihre Mitglieder auf die Möglichkeit eines Kassenwechsels hinweisen. Der Zusatzbeitrag sorgt also dafür, dass die Versicherten in Zukunft in Euro und Cent erfahren, wie mit ihren Beitragsgeldern gewirtschaftet wird. Das war eine wichtige Forderung der Union.
Auch Rentnerinnen und Rentner zahlen ab dem kommenden Jahr den allgemeinen Beitragssatz. Rund 70% aller Rentnerinnen und Rentner zahlen bisher einen überdurchschnittlichen Beitrag, weil sie Mitglied in einer der sog. Versorgerkassen (wie AOKen oder Ersatzkassen) sind. Viele ältere Menschen zahlen daher ab Januar 2009 auch mit dem angehobenen Beitragssatz in Relation weniger als bisher. Dies trifft im Übrigen bundesweit bei neun Allgemeinen Ortskrankenkassen zu.
Etwa 56% aller Rentnerinnen und Rentner zahlen mit dem Beitragssatz 2009 entweder weniger oder maximal 0,1% von ihrer Rente mehr an die Krankenkassen als bisher. Bei einem sog. Eckrentner mit einer gesetzlichen Rente von etwa monatlich 1.200 Euro z.B. wären das 1,10 Euro im Monat oder 13,20 Euro im Jahr. Darunter fallen z.B. auch die rund 3,4 Mio. Rentnerinnen und Rentner, die bei den beiden großen Ersatzkassen BEK und DAK versichert sind.
Bei rund 30% aller Rentnerinnen und Rentner liegt die Belastung zwischen 0,1% und 0,5%, also im gewählten Beispiel zwischen 1,10 Euro und 5,50 Euro im Monat. Von einer übergebührlichen Belastung der Rentner ist nicht auszugehen.
Dabei ist noch nicht berücksichtigt, dass die Beschlüsse im Gesundheitswesen der letzten Monate die Ausgaben ab 2009 um mehrere Milliarden Euro pro Jahr steigern werden, unabhängig von einem Gesundheitsfonds oder nicht. Damit müssten auch viele heute noch günstigere Kassen ihre Beiträge weiter anheben. Wenn man dies berücksichtigt, wird klar, dass noch mehr Rentner als oben dargestellt vom Gesundheitsfonds profitieren werden.
Mit dem Gesundheitsfonds wird die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung zudem auf ein längerfristig tragfähiges Fundament gestellt. Ab dem 01. Januar 2009 werden die Beiträge der Arbeitgeber, der anderen Sozialversicherungsträger, der Mitglieder der Krankenkassen sowie die anwachsenden Zuschüsse des Bundes aus Haushaltsmitteln im Gesundheitsfonds gebündelt. Aus dem Fonds erhalten die Krankenkassen Zuweisungen zur Deckung ihrer Ausgaben. Dabei handelt es sich um eine Grundpauschale pro Versicherten sowie Zu- und Abschläge zum Ausgleich der unterschiedlichen Risikostrukturen.
Durch den Gesundheitsfonds erhält das System der gesetzlichen Krankenkassen ein bedeutendes Wettbewerbselement zum Vorteil der Versicherten. Endlich kann der Versicherte besser zwischen den Angeboten, Leistungen und der Wirtschaftlichkeit der einzelnen Kassen vergleichen. Die Krankenkassen müssen über die Produkte, also über ihre Leistungen, konkurrieren. Bisher stand der Wettbewerb um die Höhe des Beitragssatzes im Vordergrund mit dem Ziel den jungen, gesunden Alleinstehenden durch gezielte Werbung zu gewinnen. Das wird sich zukünftig ändern, die der Reform schafft einen echten Wettbewerb der Krankenkassen um die bessere Versorgung der Versicherten. Die Krankenkassen müssen stärker als bisher leistungsorientiert arbeiten und den Wünschen der Versicherten entsprechend unterschiedliche Versorgungsangebote zu unterschiedlichen Tarifen anbieten. Gerade davon werden Rentner im besonderen Maße profitieren. Wie bisher haben die Versicherten die Möglichkeit, auch in Zukunft ihre Krankenkasse frei zu wählen.
Der zukünftige Beitragssatz von 15,5 Prozent wird im Übrigen nicht durch den Gesundheitsfonds verursacht, sondern durch andere wesentliche Faktoren: Die demographischen Veränderungen, den technischen Fortschritt, das Ende der Budgetierung der ärztlichen Leistungen die medizinisch-technischen Entwicklungen, die steigenden Ausgaben für Arzneimittel, die Kosten für das ärztliche und pflegerische Personal in Krankenhäusern und die allgemeinen Kostensteigerungen. Eine umfassende und flächendeckende Gesundheitsversorgung mit dem Anspruch auf Teilhabe am medizinischen Fortschritt für alle, wie sie die gesetzliche Krankenversicherung bietet, hat ihren Preis.
Wir wollen, dass alle Bürger in Zukunft weiterhin diese umfassende und gute Gesundheitsversorgung erhalten. Dazu brauchen wir ein Finanzierungssystem, das die Mittel für die Versorgung zielgerecht und effizient bereitstellt. Der Gesundheitsfonds ermöglicht den Einstieg in eine nachhaltige Finanzierungsstruktur in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Sehr geehrter Herr Pullmann, abschließend möchte ich festhalten, dass gerade die heutige Rentnergeneration vom Gesundheitsfonds in besonderem Maße profitieren wird. Obwohl ich mir bewusst bin, dass schon heute viele Rentner mit jedem Euro rechnen müssen, können wir die Belastung der Beitragszahler zur Rentenversicherung nicht ins Unermessliche steigern. Auch eine Finanzierung aus dem Staatshaushalt über zusätzliche Schulden halte ich für nicht vertretbar, da diese Schulden dann künftige Generationen mit Zins und Zinses tilgen müssten. Deshalb sehe ich aktuell keine verantwortbare Möglichkeit eine zusätzliche Entlastung für die heutige Rentnergeneration zu realisieren.
Ich bedauere es sehr, Ihnen keine positivere Antwort geben zu können. Dennoch bin ich zuversichtlich, dass ich Sie mit meinen Ausführungen überzeugen konnte. Zugleich biete Ihnen an, dass Sie eine meiner nächsten Veranstaltungen in der Nähe von Illschwang besuchen und wir uns im persönlichen Dialog vertieft über dieses Thema unterhalten.
Mit besten freundlichen Grüßen
Alois Karl, MdB