Frage an Alois Karl von Thomas M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Alois Karl,
ich verfolge nun seit geraumer Zeit die Einstellungszahlen der bayerischen Polizei. Immer befriedigendere Leistungen werden akzeptiert wenn es um eine Einstellung im mittleren Polizeivollzugsdienst kommt.
Hintergrund:
Ich habe 2006 zweimal die Sportprüfung nicht erfolgreich abgelegt aufgrund meiner ersten Anfänge ein besseres, gesünderes und sportlicheres Leben zu führen.In Zwischenzeit hat sich das vollkommen geändert. In meinen theoretischen Leistungen beim Auswahlverfahren erzielte ich gute bis sehr gute Resultate.
Meine Frage:
Kann ich durch Stellen eines Petitionsantrag eine eventuelle Neuprüfung meiner sportlichen Leistungen beantragen?
Wenn ja, wie hoch ist Erfolgsmöglichkeit einer Zustimmung des Antrages bzw.die Gefahr der Ablehnung meines Antrages?
Für ihre Auskunft danke ich Ihnen schon vorab sehr.
Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Meier
Sehr geehrter Herr Meier,
ich danke für Ihre E-Mail vom 11. August 2008 und bitte um Verständnis, dass ich über die Erfolgsaussicht eines Petitionsantrages natürlich schlecht kompetent Auskunft geben kann, insbesondere dann nicht, wenn ich die Petition und den Inhalt selbst nicht kenne.
Wegen der Erfolgsaussicht kommt es gewiss auf die Begründung an und darauf, aus welchen Gründen Ihre Prüfung seinerzeit nicht erfolgreich gewesen ist.
Wenn ein sachlicher Grund für eine Beanstandung nicht vorliegt, schätze ich -- jetzt einmal ohne Gewähr für die Richtigkeit -- die Erfolgsaussichten Ihrer Petition nicht sehr hoch ein.
Mit freundlichen Grüßen
(A. K a r l , MdB)
Sehr geehrter Herr Meier,
ich danke Ihnen für Ihr Schreiben, indem Sie mich um Rat bezüglich einer möglichen Petition fragen.
In Ihrem Fall wäre eine Petition beim Bundestag weniger erfolgversprechend. Ich würde Ihnen empfehlen sich in der Angelegenheit „Bayerische Polizeisportprüfung“ an den Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags zu wenden.
Ich wünsche Ihnen für Ihre Petition alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Alois Karl, MdB