Frage von Rainer T. • 15.03.2008
Frage an Alois Karl von Rainer T. bezüglich Recht
Mit nicht geringem Erstaunen habe ich zur Kenntnis genommen, daß mein Taschenmesser, welches mir so gute Dienste beim Brotzeitmachen leistet, weil ich mir beim öffnen desselben nicht die Fingernägel schier abbreche, nunmehr verboten ist, jedenfalls außerhalb meines umfriedeten Besitztums, wo die Polizei Gott sei Dank nichts zu suchen hat. Können Sie mir vielleicht erklären, warum dieser ausgemachte Schmarrn beschlossen werden mußte, und ob Sie dem vielleicht auch noch zugestimmt haben? Gibt es schon weitere Überlegungen in dieser Richtung, vielleicht z.B. Schraubenzieher wegen ihres Drohpotentials in der Hand gewaltbereiter Jugendlicher ebenfalls zu verbieten?
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Rainer Thesen
Antwort ausstehend von Alois Karl CSU