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Alois Karl
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Frage von Nikolaus H. •

Frage an Alois Karl von Nikolaus H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Karl,

von Frau Eichhorn wurde ich mit meinen Fragen an SIe verwiesen.
Zur Reform des Rettungsassistentengesetzes (RettAssG) hätte ich folgende Fragen an Sie als meinen MdB:
Warum verzögert sich die Reformierung des Gesetzes so lange?
Welche Kompetenzen sollen Rettungsassistenten zukünftig regelmäßig zugestanden werden?
Wie Möglichkeiten werden bereits ausgebildete Rettungsassistenten haben, die künftig (hoffentlich) höhere Qualifikation zu erreichen?
Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten befinden sich bereits seit vielen Jahren im unklaren darüber, welche lebensrettenden Maßnahmen sie ihren Patienten zukommen lassen können, dürfen und sollen.
Oftmals werden lebensrettende und/oder lebenserhaltende Maßnahmen durch Rettungsassistenten unterlassen, weil die betreffenden Mitarbeiter Angst vor strafrechtlichen Konsequenzen haben.
Der Rettungsdienst in Deutschland ist verglichen mit anderen vergleichbaren Industrienationen erschreckend schlecht. Während in anderen Ländern Patienten nach Reanimationen (Herz-Lungen-Wiederbelebung) in Großstädten zeitweise eine sekundäre Überlebenswahrscheinlichkeit von über 30% haben, erreichen wir in Deutschland gerade einmal durchschnittlich um die 7%.
Schwerstverletzte Patienten nach Unfällen haben in anderen Nationen mit anderen Rettungsdienstsystemen nur eine Mortalitätsrate von 10,6% (Seekamp A., 1992), während in Deutschland 17% der Patienten versterben weil die Patienten zu lange auf einen Notarzt warten müssen und entsprechende Maßnahmen nicht von Rettungsassistenten durchgeführt werden.
Rettungsassistenten benötigen heute eine fundierte Ausbildung, mit klarer Rechtssicherheit bei ihren täglichen Aufgaben.
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Nikolaus Hirschmann

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Hirschmann,

für Ihre Anfrage bezüglich einer Novellierung des Rettungsassistentengesetzes danke ich Ihnen sehr herzlich und darf Sie wunschgemäß kurz über den aktuellen Stand hierzu informieren.

In der Tat befasst sich der Deutsche Bundestag derzeit mit der Novellierung des Rettungsassistentengesetzes. Wie Sie richtigerweise in Ihren Schreiben schildern, gilt es bei der Novellierung auch zu prüfen, mit welchen gesetzlichen Möglichkeiten die Hilfe für die Kranken durch Rettungssanitäter vor dem Eintreffen von Ärzten optimiert werden kann und zugleich eine sichere Rechtsgrundlage für die wichtige Arbeit der Sanitäter geschaffen wird. Deshalb berät der Bundestag sehr intensiv über eine derartige Novelle und hat für den 4. Juli 2007 zu einer Anhörung eingeladen, in der Experten den Abgeordneten Rede und Antwort stehen werden. In Abhängigkeit der Ergebnisse der Anhörung wird dann das Gesetzgebungsverfahren weiter betrieben werden.

Sehr geehrter Herr Hirschmann, vor diesem Hintergrund kann ich Ihnen derzeit leider keine tragfähige Antwort hinsichtlich des Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens und der Einbeziehung von Qualifikationsmöglichkeiten für bereits aktive Rettungssanitäter geben. Ich vertraue dennoch darauf, dass auch Sie wie ich der Auffassung sind, dass bei einem so „lebenswichtigen“ Gesetzgebungsverfahren Qualität vor Geschwindigkeit gehen sollte und verbleibe

mit besten freundlichen Grüßen

Alois Karl, MdB