Frage an Alois Karl von Peter H. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Karl,
es wäre schön, wenn sie als unser MdB (Amberg) auch einmal zu den Plänen Ihres Kollegen Schäuble betreffs Grundgesetzänderung uns Wählern gegenüber Stellung nehmen würden. Aber wie ich sehe, haben Sie ja die an Sie gestellten Fragen vom 13.12.06 und vom 12.03.07 noch nicht beantwotet, dafür umso ausführlicher Kaminkehrerprobleme. Meine Sorge betrifft o.a. Vorhaben. Bitte erklären Sie mir Ihre Meinung. Es interressiert alle Menschen, vor allem die in Ihrem Wahlkreis.
Mit freundlichen Grüssen
Peter Hastreiter
Sehr geehrter Herr Hastreiter,
Sie hatten mich per Abgeordnetenwatch.de um eine Stellungnahme zu Überlegungen des Bundesministers des Innern, Herrn Dr. Wolfgang Schäuble, zur „Grundgesetzänderung“ gebeten. Ich nehme an, dass Sie die von ihm angesprochene Ergänzung des Artikels 13 des Grundgesetzes meinen. Für mich als Innen- und Menschenrechtspolitiker muss der Gesetzgeber aktuell zwischen verschiedenen Grundrechten abwägen, wie dem Schutz der Wohnung, dem Datenschutz, aber auch dem Recht auf Schutz der Bürger vor Gewalt durch Dritte am Besten entsprochen werden kann. In diesem Zusammenhang hat der Bundesinnenminister überlegt mit welchen Mitteln der Staat gerade im Bereich des Extremismus bzw. Terrorismus die Bürger effektiv und verhältnismäßig schützen kann. Hierzu wurden auch heimliche Online-Durchsuchungen, die übrigens bereits in Nordrhein-Westfalen gesetzlich erlaubt sind, oder die Nutzung biometrischer Daten als mögliche Instrumente geprüft. Dabei vertritt der Innenminister die Auffassung, dass auch der Bund zum Zwecke der Gefahrenabwehr vor Terrorismus diese Instrumente braucht. Dies gilt besonders vor dem Hintergrund, dass der Bund diese polizeiliche Aufgabe der Terrorgefahrenabwehr übertragen bekommen hat.
Da es einige Personen gibt, die Online-Durchsuchungen als einen Eingriff in den grundrechtlich geschützten Bereich der Wohnung sehen, spricht sich der Innenminister für eine klarstellende Ergänzung des Artikels 13 des Grundgesetzes aus.
Aus meiner Sicht geht es bei der Gefahrenabwehr vor Terrorismus um eine vernünftige Wahrnehmung der Verantwortung, die wir haben. Die Freiheitsordnung unseres Grundgesetzes muss sich auch darin bewähren, dass sie den Menschen ein hinreichendes Maß an Sicherheit gewährleisten kann. Sonst würde sie ihre innere Legitimität im Fall der Krise sehr schnell verlieren. Wenn die Bürger nicht mehr auf einen angemessenen Schutz des Staates vertrauen können, wird schnell auch das Gewaltmonopol des Staates in Frage gestellt werden. Und dies kann nicht in unserem Interesse sein, da es die Grundlagen unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung erschüttern würde.
Die Verfassung muss deshalb auch in Zeiten neuer, größerer Herausforderungen in ihrem Kern Bestand haben. Und die Ergänzung unserer Verfassung ist, wenn es sich als notwendig erweist, in unserem Grundgesetz vorgesehen. Nur so kann verhindert werden, dass die Verfassung im Fall einer Krise zerbricht.
Ich für meinen Teil werde im Rahmen einer parlamentarischen Befassung über eine Ergänzung des Grundgesetzes darauf achten, dass die damit verbundenen Gesetze sowohl dem Schutz der Bürger vor Gewalttaten als auch dem Schutz der Bürger vor unverhältnismäßigen Eingriffen in ihre persönlichen Rechte Rechnung tragen.
Wegen Ihrer Anmerkung, dass ich auf die mir gestellten Fragen vom 13. 12. 06 und 12. 03. 07 noch nicht geantwortet habe, darf ich mitteilen, dass die ersten Anfragen nicht erkennbar aus unserem Wahlkreis waren. Aus der Tatsache heraus, dass uns hunderte, ja tausende Anfragen aus dem gesamten Bundesgebiet erreichen, werden Sie Verständnis dafür haben, dass Anfragen immer nur der Abgeordnete beantwortet, aus dessen Wahlkreis die Anfrage selbst stammt. Da in den genannten Fällen die Absender aus dem Wahlkreis Amberg nicht ersichtlich waren wurde die Anfrage auch folgerichtig nicht beantwortet.
Mit freundlichen Grüßen verbleibe ich
(Alois Karl, MdB)