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Alois Karl
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Frage von Jochem G. •

Frage an Alois Karl von Jochem G. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Karl,
Brüssel beanstandet unser deutsches Kaminkehrerwesen.
Wann kommt hier eine entsprechende Reform die das
momentane "Unwesen" abschafft und wie wollen Sie sich
dafür einsetzen?

Portrait von Alois Karl
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Gärtner,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage vom 11.01.2007.
Im Bereich des Kaminkehrerwesens ist eine Reform des Schonsteinfegergesetzes geplant. Die Bundesregierung hat hierzu ein Eckpunktepapier verfasst, das folgende Inhalte vorsieht:

1. Im Hinblick auf die EU-rechtlichen Vorgaben wird der Tätigkeitsbereich, in dem der Bezirksschornsteinfeger im Bezirk ausschließlich tätig sein darf, im Vergleich zur derzeitigen Rechtslage im Umfang eingeschränkt.

2. Bezirksschornsteinfeger sind die natürlichen Personen, die die hoheitlichen Aufgaben in einem Bezirk ausführen.

3. Zu dem Tätigkeitsbereich (hoheitliche Aufgaben), in dem der Bezirksschornsteinfeger ausschließlich tätig ist, gehören künftig nur noch
• die Kontrolle der den Eigentümern obliegenden Pflichten,
• Überprüfungsarbeiten in Bezug auf die Betriebssicherheit sowie auf etwaige Mängel einer Anlage, einschließlich der Befugnis zum Erlass einer Mängelbeseitigungs- oder Stilllegungsverfügung,
• die Feststellung der Betriebssicherheit einer Feuerungsanlage. Der Bezirksschornsteinfeger trifft hierbei abschließende Entscheidungen.

4. Alle diejenigen Schornsteinfegerarbeiten, die keine Kontrollaufgaben beinhalten, werden aus dem bisherigen Vorbehaltsbereich herausgenommen. Sie können bei entsprechender handwerksrechtlicher Qualifikation frei ausgeführt werden (Öffnung für den Wettbewerb). Die Dienstleistungsfreiheit für die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung aus dem EU-Ausland wird uneingeschränkt gewährleistet.

5. Die Verpflichtung der Eigentümer, die kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen fristgerecht kehren und überprüfen zu lassen, wird wie bisher im Gesetz geregelt. Die nähere inhaltliche Ausgestaltung erfolgt für den freien Bereich in Kehrordnungen sowie für den hoheitlichen Bereich in Überprüfungsordnungen.

6. Kommt der Eigentümer seiner Verpflichtung, die nach dem Schornsteinfegergesetz und der Kehrordnung vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten ausführen zu lassen, nicht nach, werden diese ersatzweise durch den Bezirksschornsteinfeger ausgeführt.

7. Gebühren werden für den Bereich der hoheitlichen Aufgaben sowie für die ersatzweise Ausführung der „freien“ Schornsteinfegerarbeiten festgelegt.

8. Die Bezirke werden über ein objektives, transparentes und diskriminierungsfreies Ausschreibungsverfahren vergeben. Über die Bestellung entscheidet die zuständige Behörde. Die Kriterien für die Vergabe werden durch das Schornsteinfegergesetz festgelegt.

9. Die Bestellung erfolgt befristet.

10. Für europäische Bewerber, die an der Ausschreibung von Bezirken teilnehmen, herrscht Chancengleichheit. Alle entsprechenden europäischen Qualifikationen und Ausbildungsabschlüsse werden hierbei anerkannt.

11. Das Erfordernis eines amtsärztlichen Gutachtens als Bestellungsvoraussetzung entfällt.

12. Das Erfordernis der vorherigen praktischen Tätigkeit bei einem Bezirksschornsteinfegermeister entfällt.

13. Die Pflicht der vorherigen Eintragung in die Bewerberliste entfällt.

14. Die Residenzpflicht wird aufgehoben.

15. Das Nebentätigkeitsverbot wird ebenfalls aufgehoben. Ergänzend soll im Gesetz festgelegt werden, dass der Bezirksschornsteinfeger die verbleibenden Vorbehaltsaufgaben ordnungsgemäß, gewissenhaft, unabhängig und neutral erfüllen muss.

16. Frei werdende Bezirke werden nach Inkrafttreten der Reform gleich
ausgeschrieben.

17. Die Reform soll zum 1.1.2008 in Kraft treten.

Diese Eckpunkte werden noch in einen Gesetzentwurf einfließen, der nach seiner Verabschiedung durch die Bundesregierung in den Bundestag und in den Bundesrat eingebracht werden wird. Für mich ist wichtig, dass es künftig eine klare Regelung von der hoheitlichen Aufgaben (ohne inhaltlichen Wettbewerb) und nicht hoheitlichen Aufgaben mit einer Öffnung für den Wettbewerb gibt. Gerade in Hinblick auf die Feinstaubbelastung, zu der die Feuerungsanlagen rund die Hälfte aller Feinstäube in städtischen Gebieten beitragen, muss aus meiner Sicht auch künftig die Einhaltung staatlicher Vorgaben neutral und effizient erfolgen. In diesem Sinne werde ich mich im Rahmen der parlamentarischen Beratungen einbringen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Alois Karl, MdB
Wahlkreisabgeordneter für
Amberg-Sulzbach-Neumarkt