Frage an Alois Karl von Marga N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Karl,
ich bin schockiert über die Ausgestaltung des ESM, der ja in nächster Zeit beschlossen werden soll.
Wenn ich richtig informiert bin, besteht eine Zahlungpflicht. Innerhalb 7 Tagen muß einer Zahlungsaufforderung nachgekommen werden. Bedingungslos und unwiderruflich(Artikel 9).
Der Bundestag kann nicht mehr einschreiten.
Außerdem besteht eine unbeschränkte Nachschußpflicht. D. h., die EU kann jederzeit mehr Geld verlangen und kein Parlament kann sich dagegen wehren. (Kein Kaufmann würde sich auf ein solches Geschäft einlassen.)
Die Behörde genießt Immunität. Sie kann Mitglieder verklagen, selbst aber nicht verklagt werden (Artikel 27)
ESM-Eigentum ist vor dem Zugriff von Regierungen und Gerichten befreit. (Artikel 27)
Mitglieder der ESM-Verwaltung und ihre amtlichen Schriftstücke genießen gerichtliche Immunität (Artikel 30)
Erhebt diese neue Behörde einen Unfehlbarkeitsanspruch?
Warum darf sie nicht kontrolliert werden?
Wird diese Behörde eine Ansammlung von Gutmenschen, die uneingeschränkt und immer nur das Wohl des Volkes (welchen Volkes) vor Augen haben?
Und ist die Kompetenz dieser Leute oder Vertreter (von wem?) so groß, dass sie immer die richtigen Entscheidungen treffen?
Würden Sie sich privat irgendjemanden so total mit Haut und Haar ausliefern?
Bitte erklären Sie mir doch, was da vor sich geht.
Ich würde die Gedankengänge, die zu solchen Gesetzen (Ermächtigungsgesetzen) führen, gerne verstehen.
Mit freundlichen Grüßen
Marga Neidl