Frage an Alois Karl von Uwe K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo,
ich hätte eine Frage bezüglich den Internetsperren.
Wieso haben sie dafür gestimmt?
Es ist erwiesen, dass diese Internetsperren keinen wircklichen nutzen haben, denn das eigentliche Problem, die Erstellung und Weiterverbreitung von Kinderpornographie wird hier nicht angegangen, da es einfachste Mittel und Wege gibt diese Sperren zu umgehen(Durch Änderung des benützten ISP-Servers), die Person die auf diese Seite zugreifen will braucht also nur eine Zahl ändern und entkomt den Sperren und kann seine Tätogkeiten weiter ausführen.
Der einzige Nutzen den ich sehe ist die Drangsalierung von Bürgern, die Zufällig drauf stoßen(bei Google kommen leicht irgendwelche Ergebnisse die nicht wircklich der Suche entsprechen). Desweiteren wird hier in meinen Augen der Zensur Tür und Tor geöffnet, so ist in den veröffentlichten Sperrlisten von Dänemark zu erkennen, dass nicht alle Seiten illegale Inhalte beinhalten und in Finnland wurde eine Seite von einem Aktivisten eben gegen diese Sperren gesperrt nur weil er die Sperrlisten veröffentlicht hat.
Desweiteren finde ich bedenklich das es keine Kontrollinstanzen gibt und das BKA ganz alleine entscheiden kann was auf die Liste kommt, so könnten in Zukunft nicht nur Kinderpornographie sondern auch Regierungskritische Seiten gesperrt werden, wegen nichtigster Gründe ohne eine Möglichkeit dagegen zu klagen. Letztenendes bedeutet dies für mich den ANfang vom Ende unseres eh schon schwachen Rechtsstaates.
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30524/1.html
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30542/1.html
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30460/1.html
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30533/1.html
http://www.gulli.com/news/finnische-zensur-contra-zensur-2009-06-20/
http://www.gulli.com/netzwelt/zensur/
Diese Links sollten sie sich zu Herzen nehmen!
Sehr geehrter Herr Köhler,
vielen Dank für Ihre Email, die mich über abgeordnetenwatch.de erreicht hat.
Zunächst möchte ich Ihnen versichern, dass ich als Mitglied im Innenausschuss die Diskussionen um das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet oder auch andere Fragen des Datenschutzes bzw. der Terrorbekämpfung mit der gebotenen Sorgfalt und Sensibilität behandele. Ich sehe dies als einen schwierigen Abwägungsprozess. Hier steht auf der einen Seite das Recht des Einzelnen auf das Grundrecht der Informationsfreiheit. Auf der anderen Seite stehen die Schutzrechte des Einzelnen, dass ihn der Staat vor Übergriffen Dritter möglichst wirkungsvoll schützt.
Wie schwierig eine solche Abwägung ist, zeigt die aktuelle Diskussion zum Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet. Hier erlebe ich immer wieder, dass bei der Diskussion berechtigte Anliegen und ungerechtfertigte Ängste fälschlich miteinander verwoben werden.
Kinderpornographie ist ein abscheuliches Verbrechen. Kinder werden missbraucht und anschließend wird der Missbrauch auch noch vermarktet und damit Geld verdient oder – was genauso schlimm ist – Bilder getauscht. Dabei werden die Opfer immer jünger; betroffen sind auch kleine, ja sogar kleinste Kinder. Da packt alle das kalte Grauen. Selbstverständlich muss man diese Verbrechen an der Wurzel bekämpfen, die Kriminellen ergreifen und ihrem Tun ein Ende setzen.
In Deutschland ist mit der Umsetzung des „Aktionsplans der Bundesregierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung“ bereits viel verändert und erreicht worden, dennoch bedarf es in manchen Bereichen noch flankierender Maßnahmen. Dazu gehört das Internet. Bundesministerin von der Leyen hat dies erkannt: „Wenn wir den Missbrauch von Kindern ächten wollen, dann können wir nicht so tun, als ob das Internet ein Ozean der Rechtlosigkeit wäre, in dem wir leider ohnmächtig seien. Wir sind nicht ohnmächtig!“ Deshalb haben wir das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen auf den Weg gebracht. Wer in der realen Welt gegen Kinderpornographie vorgeht, muss dies auch in der virtuellen Welt im Internet tun!
Bei der Kinderpornographie geht es rechtlich grundsätzlich um zwei Komplexe:
Zum einen bedroht § 184b des Strafgesetzbuches (Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften) all diejenigen mit Strafe, die kinderpornographische Schriften, wozu auch Ton- und Bildträger sowie Datenspeicher gehören, verbreiten, solche Schriften öffentlich ausstellen, anschlagen, vorführen oder sonst zugänglich machen oder die diese Machwerke herstellen, beziehen, liefern, vorrätig halten, anbieten, ankündigen, anpreisen, einzuführen oder auszuführen unternehmen.
Dies sind einfach gesagt diejenigen, die kinderpornographische Inhalte ins Netz stellen. Hier genügt oft ein Hinweis an die Betreiber der Server, um dem Spuk ein Ende zu bereiten. In manchen Ländern allerdings bleibt dies leider fruchtlos.
Gemäß § 184b des Strafgesetzbuches gilt grundsätzlich aber auch, dass sich strafbar macht, wer es unternimmt, sich kinderpornographische Schriften – dazu gehören auch Dateien und das Betrachten von Bildern im Netz – zu verschaffen. Der Bundesgerichtshof hat dies folgendermaßen präzisiert: „Auch mit der bloßen Speicherung solcher Dateien im Cache-Speicher eines PC-Systems erlangt dessen Benutzer Besitz, weil es ihm möglich ist, jederzeit diese Dateien wieder aufzurufen, solange sie nicht manuell oder systembedingt automatisch gelöscht wurden" (BGH 1 StR 430/06 - Beschluss vom 10.10.2006). Entsprechend ist die Sperrung einer derartigen Seite als die Verhinderung einer Straftat zu qualifizieren. Dies unterscheidet diesen Fall z.B. von dem der Sperrung einer Seite, die vielleicht einen strafwürdigen Inhalt hat, wo es aber nicht strafbar ist, sich diese Inhalte zu verschaffen.
Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion war es unerträglich, dass wir in Deutschland bisher noch nicht umfassend gegen die in der zweiten Alternative genannte Beschaffung von kinderpornographischen Schriften vorgegangen sind. Die Bundesregierung hat darüber unter Federführung der Ministerin von der Leyen in den letzten Monaten intensive Gespräche und Verhandlungen mit der betroffenen Wirtschaft geführt. Dabei sind zwei Dinge deutlich geworden: Erstens sind die Access-Provider dazu bereit, den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten zu erschweren und so die Beschaffungskriminalität einzudämmen. Fünf große Unternehmen haben sich auf vertraglicher Basis dazu verpflichtet. Und zweitens brauchen wir eine gesetzliche Regelung. Glücklicherweise konnten wir in den Verhandlungen mit der SPD wichtige Eckpunkte vereinbaren, so dass mit dem jetzt verabschiedeten Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen weitere effektive Maßnahmen gegen dieses Übel ermöglicht werden. Lassen Sie mich deren wichtigste Punkte hervorheben:
1.Durch die Sperrung der kinderpornographischen Seiten im Internet wird der Kampf gegen dieses Verbrechen um präventive Maßnahmen ergänzt. Zufällige Besuche auf diesen Seiten werden durch eine Stopp-Seite verhindert. Die Stopp-Seite setzt ein deutliches gesamtgesellschaftliches Signal für das Netz: Stopp, hier geht es nicht weiter, hier wird der legale Raum verlassen. Die Sperrung solcher Seiten ist eine zusätzliche und ergänzende Maßnahme, wenn ein wirksameres Vorgehen direkt gegen die schrecklichen Inhalte bei ausländischen Angeboten nicht möglich ist. Die Stoppseite ist ein wichtiger Baustein einer Gesamtstrategie gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern und seiner Darstellung im Internet.
2.Nutzer, die z.B. durch Links in Spam-Mails auf diese Stopp-Seite gelangen, müssen nicht mit Strafverfolgung rechnen. Die Daten, die an der Stopp-Seite anfallen, dürfen für die Strafverfolgung nicht genutzt werden. Damit ist ein anderslautender Entwurf des SPD-geführten Justizministeriums vom Tisch. Für uns ist klar, dass Hersteller und Konsumenten von Kinderpornographie mit aller Härte des Gesetzes verfolgt werden. Genauso klar ist aber auch, dass wir harmlose Nutzer nicht durch – letztlich unbegründete – staatliche Verfolgungsmaßnahmen stigmatisieren und ihre bürgerliche Existenz vernichten dürfen. Insofern ist den von Ihnen geäußerten Bedenken bei „zufälligen Besuchen“ derartiger Seiten explizit Rechnung getragen.
3.Der Vorschlag von Bundesministerin von der Leyen, ein Expertengremium einzurichten, wurde realisiert: Der Datenschutzbeauftragte benennt fünf Mitglieder, die berechtigt sind, jederzeit die Sperrliste beim Bundeskriminalamt einzusehen und zu überprüfen. Auch diese Regelung trägt einer Ihrer Bedenken Rechnung.
4.Löschen geht vor Sperren: Wir bekämpfen das Übel an der Wurzel und werden nur dann sperren, wenn wir gegen die Inhalte nicht oder nicht zeitnah vorgehen können.
5.Wir haben klargestellt, dass Sperrmaßnahmen auf kinderpornographische Internet-Seiten beschränkt bleiben.
6.Nach zwei Jahren wird eine Evaluierung durch die Bundesregierung stattfinden. Ein Jahr später wird das Gesetz auf Grund der gewonnenen Erfahrungen optimiert werden. Das ist moderne Gesetzgebung, wenn man mit einer zukunftsfähigen Regelung Neuland betritt.
Besonders wichtig ist mir dabei, klar zu stellen, dass es sich bei der Sperrliste und bei der Verpflichtung der Internet Provider, die auf dieser Liste enthaltenen Internet-Seiten zu sperren, eben nicht um eine Zensur des Internets handelt, bei der der Staat – aus welchen Gründen auch immer – einige Internetseiten sperren lässt, um seine Bürger mehr oder weniger willkürlich an der Nutzung des Internets zu hindern. Läge die Sache so, würde ich Ihre Bedenken – insbesondere hinsichtlich der Zusammenstellung der Sperrliste und ihrer Überprüfung – uneingeschränkt teilen und hätte den Gesetzentwurf nicht unterstützt. Die Sache liegt aber anders, denn hier geht es – wie oben dargestellt – um die Verhinderung von Straftaten gem. § 184b des Strafgesetzbuches.
In der öffentlichen Diskussion ist leider bisher nicht ausreichend verdeutlicht worden, dass die Einschränkungen des Zugangs und die Strafverfolgung sich nur auf die besondere Struktur des § 184b des Strafgesetzbuches beziehen, d.h. – wie schon oben gesagt – auf die Verschaffung von Kinderpornographie. Es ist nicht daran gedacht, ähnliche Maßnahmen auch bei anderen Rechtsverletzungen zu ergreifen, bei denen z.B. das Betrachten der Seite straflos ist und eine weitere Handlung – möglicherweise ein Download einer Datei – hinzutreten muss, um ein Rechtsgut zu verletzen. Insofern bin ich fest davon überzeugt, dass dieses Gesetzesvorhaben die Grundrechte der Bürger nicht unzulässig einschränkt.
Es ist sehr schwer, konkret quantitativ zu beurteilen, ob und inwiefern dieses Gesetz den Konsum von Kinderpornographie und die Produktion von Kinderpornographie verhindert oder erschwert. Eine Patentlösung wird es nicht geben. Dies sollte uns aber nicht daran hindern, Maßnahmen zu ergreifen, die zumindest einige Straftaten verhindern. Mir ist dabei klar, dass das Gesetz kein Allheilmittel ist. Aber es ist ein weiterer Baustein in unserer Gesamtstrategie, die Kinder zu schützen und den Markt für Kinderpornographie soweit es geht auszutrocknen. Jetzt ist es Zeit, entschlossen handeln. Denn uns alle eint das Ziel: Mehr Schutz für Kinder.
Ich bin mir bewusst, dass ich Ihre Ängste mit diesen Ausführungen wahrscheinlich nicht komplett ausräumen kann. Aber ich wollte Ihnen an diesem konkreten Beispiel exemplarisch aufzeigen, dass ich sehr verantwortlich mit dem Wählerauftrag umgehe. Deshalb trete ich klar für eine Position ein, wenn ich sie für richtig halte. Dies gilt auch, wenn mein Gegenüber vermutlich eine andere Meinung hat. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass dieser ehrliche und offene Austausch der richtige Weg für beide Seiten ist. Deshalb lade ich Sie ganz bewusst dazu ein, dass Sie zu einer meiner nächsten Veranstaltungen im Raum Amberg/Poppenricht kommen und wir diese Thematik und weitere Fragen Ihrer Email im direkten Dialog mit einander erörtern. Es würde mich freuen, wenn ich Sie dabei mit meinen Argumenten überzeugen könnte und Sie am 27. September sowohl mich als auch meine Partei mit Ihrem Votum unterstützen würden. Bis dahin verbleibe ich
mit besten freundlichen Grüßen
(Alois Karl, MdB)