Frage an Alois Karl von Michael K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Karl.
Im Zusammenhang mit der Verschärfung des Waffenrechtes soll nun auch Paintball verboten werden.
Ihr Kollege Herr Wiefelspütz hält es für "sittenwidrig", sieht aber keinen Zusammenhang mit Amokläufen, während ihr Kollege Herr Bosbach es als "Training für das Töten" (sinngemäß) bezeichnet.
Leider werden diese Aussagen nicht durch belastbare Studien untermauert, ganz im Gegenteil zeigt die Arbeit von Steinmetz (2000) keinen Zusammenhang zwischen Paintball und gewaltbereitem Verhalten in der Realität. Ich wollte sie deshalb fragen, ob Ihnen (bzw ihren Mitarbeitern, sie müssen ja nicht alles selber machen) belastbare, publizierte Studien zu diesem Thema vorliegen.
Ich möchte meine schweren Zweifel daran anmelden, ob eine zugegebenermaßen umstrittene Freizeitbeschäftigung tatsächlich "gewaltfördernd" und/oder "sittenwidrig" ist, wenn es keine entsperchenden Studien durch Fachwissenschaftler gibt, die eine derartige Ansicht untermauern. Bezüglich "sittenwidrig möchte ich auch auf die durchgängig negative Reaktion in den Printmedien sowie in den Diskussionsbeiträgen dazu verweisen.
Des weiteren erscheint es mir rechtlich höchst fragwürdig, dass Kinder und Jugendliche problemlos auf öffentlichem Grund mit Erbsenpistolen aufeinander schiessen dürfen, aber die analoge Tätigkeit, (Aufeinander schießen mit Farbkugeln) die Erwachsene auf befriedetem und umschlossenem Gelände ausüben (müssen), verboten werden soll.
Eine Tätigkeit zu verbieten, welche keine pysischen oder psychischen Beeinträchtigungen bei anderen auslöst und auch die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet, steht meiner Meinung nach in Gegensatz zu unserem freiheitlichen Rechtsstaat.
Über eine Stellungnahme zu dieser Thematik würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
M. Kling
Literatur:
Steinmetz, L.: Gutachterliche Stellungnahme zur Gewaltaffinität
der Mitglieder/innen der (deutschen) Paintball-/Gotcha-Szene, 31p Stuttgart 2000