Frage an Alois Gerig von Tobias K. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Herr Gerig,
mir ist aufgefallen, dass die Zuckeraustauschstoffe Xylit und Erythrit dem regulären Umsatzsteuersatz unterliegen, während für normalen Saccharose-Zucker der ermäßigte Steuersatz gilt.
Die genannten Stoffe haben gewisse gesundheitliche Vorteile: Nicht kariesfördernd, geringerer Brennwert, geringere Auswirkungen auf den Blutzucker- und Insulinspiegel. Leider sind sie auch ziemlich teuer.
Werden Sie sich dafür einsetzen, Xylit und Erythrit in die Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände aufzunehmen?
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Kröncke
Sehr geehrter Herr Kröncke,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage!
Es ist in der Tat so, dass der verminderte Steuersatz nur für "Zucker und Zuckerwaren" gilt und für Xylit und Erythrit der Regelsteuersatz. Das hat den Hintergrund, dass die Gesamtkonzeption für die Besteuerung der Umsätze mit Nahrungsmitteln nicht nur Europarechtskonform sein musste, sondern auch möglichst "einfach" gehalten werden sollte. Ziel war uns ist es eine praktikable und umsetzbare Handhabung zu ermöglichen. Der Preis für diese händelbare "Einfachheit" ist, dass manche Produkte, welche durchaus vergleichbar zu Nahrungsmitteln wären, nicht dem vergünstigten Steuersatz unterliegen.
Regelmäßig kommen Fragen und Forderungen nach einer Erweiterung dieser Liste - diese wurden bisher aber vom Bundesministerium für Finanzen abgelehnt, welches für die Besteuerung zuständig ist.
Im Übrigen ist mir der Dschungel zur Umsatzbesteuerung schon immer ein Dorn im Auge. Ich mahne diese Unregelmäßigkeiten regelmäßig an, bisher leider ohne Erfolg, an. Allen Belangen gerecht zu werden fällt bei dieser Materie sicherlich besonders schwer.
Ich danke Ihnen dennoch für Ihr Engagement.
Beste Grüße
Alois Gerig