Frage an Alois Gerig von Anton H. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Herr Gerig,
nicht nur BAYER aber auch BAYER (Stichwort) Glyphosat verursacht/e (unmittelbar bzw. mittelbar) das Bienensterben, das Insektensterben und Erkrankungen (Stichwort Krebs) bei Menschen und natürlich auch die Politiker, die dies ermöglichten, ermöglichen und nicht abstellen.
Wollen Sie sich dafür einsetzen, dass die Firma BAYER und andere vergleichbare Firmen allen Menschen, auch nachfolgender Generationen und Staaten, die unmittelbar oder mittelbar geschädigt werden, hohe Schadensersatzzahlungen bezahlen müssen und deren Verantwortliche und die Politiker, die das nicht abstellen, strafrechtlich verfolgt werden?
Verantwortliche Manager und Politiker sollten doch endlich mal persönlich haftbar werden, mindestens doch auch strafrechtlich. Es besteht doch ein hohes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung. Warum ist die deutsche Strafjustiz da so zurückhaltend?
Von Frau Klöckner und von dem Ausschuss den Sie leiten erwarte ich da deutlich mehr.
Das würde ich mir wünschen.
Wie stehen Sie dazu?
Danke
Sehr geehrter Herr Huber,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Da Ihre Frage einem komplexen Sachverhalt nur mit einigen allgemeinen Aussagen anspricht, bitte ich zu entschuldigen, dass meine Antwort ebenfalls eher grundsätzlich ausfällt.
Das europäische und deutsche Zulassungsverfahren von Wirkstoffen, wie Glyphosat, sind langwierige Prozesse und die Entscheidungen fußen auf unzähligen und vielfältigen wissenschaftlichen Studien. Auf Seiten der EU ist dafür die European Food Safety Authority (EFSA) zuständig, in Deutschland unter anderem das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Ich versichere Ihnen, dass Zulassungen für solche Substanzen nicht leichtfertig vergeben werden.
Besonders bei der Zulassung von Wirkstoffe, die in Pflanzenschutzmitteln genutzt werden, die so eine breite Verwendung finden wie, z.B. Glyphosat, muss man sich als verantwortungsbewusster Politiker fragen: Was sind die Alternativen, wenn Glyphosat nicht mehr zum Einsatz kommen darf?
Eventuell wird dann zu anderen chemischen Pflanzenschutzmittel gegriffen, welche einer höhere Dosis erfordern um den gleichen Effekt zu erzielen. Diese alternativen Mittel sind aber im Zweifel nicht so gründlich untersucht worden, wie die von Glyphosat, so dass hier eine Folgenabschätzung schwierig ist.
Oder es wird wieder auf eine mechanische Unkrautbekämpfung umgestellt, welche nicht besonders bodenschonend ist. Hier steht Pflügen ganz oben auf der Liste, was 1. das kostbare Bodenleben im wahrsten Sinne des Wortes auf den Kopfstellt und 2. mehr Kraftstoff kostet, da die mechanische Unkrautbekämpfung nicht mit einmal Pflügen getan ist. Hier bedarf es mehrerer Arbeitsgänge - es wird also mehr Kraftstoff benötigt und so viel CO2 in die Atmosphäre entlassen, was wiederum die Erderwärmung beschleunigt.
Hinzukommt, dass durch den Klimawandel mit mehr Ernteausfällen durch Extremwetterereignisse zu rechnen ist. Hier muss im Auge behalten werden, dass es höchste Priorität sein muss die Weltbevölkerung zu ernähren und den Hunger in der Welt zu stillen. Nehmen Sie z.B. die enorme Heuschreckenplage, die viele Länder Afrikas dieses Jahr heimgesucht hat. Das sorgt für Hunger und Elend. Man kann nicht einfach alles verbieten, wie es einem gefällt. Ich möchte, dass Bäuerinnen und Bauern weltweit gute Mittel zum Leben herstellen können.
Ebenfalls möchte ich darauf hinweisen, dass wir in einer klimatischen Gunstregion der Welt leben, wo es unsere Verantwortung ist weiter nachhaltig Lebensmittel zu produzieren.
Wie Sie sehen ist es alles nicht so trivial und viele Dinge, die auf den ersten Blick glasklar wirken, stellen sich bei näherer Betrachtung als schwierige Abwägungsfragen heraus.
Eine Strafverfolgung von Politikern und Managern kommt daher in keinem Fall in Betracht. Insbesondere Politiker sind durch Wahlen legitimiert und entscheiden täglich nach bestem Wissen und Gewissen, wobei sie bei ihren Entscheidungen von Fachleuten beraten werden. Oft müssen sie eine Entscheidung treffen, bei der es kein "Richtig" oder "Falsch" geben kann. Diesen Prozess dennoch mit der Möglichkeit einer Strafverfolgung zu belasten, würde die effektive Willensbildung der Volksvertretung lähmen. Da sich Manager bei der Führung ihrer Unternehmen stets innerhalb der Grenzen des geltenden Rechts halten müssen, kommt auch hier keine Strafbarkeit für Entscheidungen in Betracht, die sich innerhalb dieser Grenzen bewegen.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantworte zu haben und bedanke mich für Ihr Interesse.
Mit den besten Grüßen
Alois Gerig