Bundestagsabgeordneter Alois Gerig
Alois Gerig
CDU
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Frage von Anton H. •

Frage an Alois Gerig von Anton H. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Gerig,

in Deutschland als Rechtsstaat gilt doch normalerweise das Verursacherprinzip.

Nun steht aber zweifeilsfrei fest (oder ist das umstritten?), dass die Ursache für den zunehmenden Nitratgehalt im Grundwasser Bauern, insbesondere Bauern mit Massentierhaltungen, sowie Politiker und Politikerinnen, die Gesetze bezüglich Landwirtschaft (mit-) gestalten und beschließen und (mit-) gestaltet und beschlossen haben, gesetzt haben und weiter setzen.

Kann man Ihrer Meinung nach nun den Schaden, der durch Nitraterhöhung im Grundwasser entsteht, und die diesbezüglichen Folgeschäden gegenüber den Bauern, insbesondere gegenüber Bauern mit Massentierhaltung, sowie gegenüber Politikern und Politikerinnen, die Gesetze bezüglich Landwirtschaft (mit-) gestalten und beschließen und (mit-) gestaltet und beschlossen haben, geltend machen und sie für Schadensersatzforderungen haftbar machen?

Wie stehen Sie zu diesem Thema?

Vielen Dank.

Freundliche Grüße

Bundestagsabgeordneter Alois Gerig
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Zu Ihrer Frage nehme ich wie folgt Stellung:

Ihren Vorschlag, bei überhöhten Nitratwerten im Grundwasser Schadensersatz von „den Bauern“ zu fordern, kann ich nicht unterstützen. Die Grundwasserneubildung vollzieht sich in Abhängigkeit von Bodenart, Niederschlagsmenge und Grundwassertiefe über Jahre, so dass die Verursachung überhöhter Nitratwerte Jahre zurückliegt. In der Nitratbelastung gibt es große regionale Unterschiede und andere Eintragspfade als die Landwirtschaft können nicht ausgeschlossen werden (z.B. Leckagen im Abwassersystem). Somit können erhöhte Nitratwerte nicht einzelnen Landwirten zugeordnet werden.

Darüber hinaus halte ich Schadensersatzforderungen für unangemessen, da es gesetzliche Bestimmungen für die Düngung in der Landwirtschaft gibt, insbesondere in der Düngeverordnung. Werden die Bestimmungen eingehalten, muss der Landwirt auf die Rechtmäßigkeit seines Tuns vertrauen können. Werden die Bestimmungen nicht eingehalten, sind die zuständigen Behörden gefordert, Vergehen zu ahnden und Bußgelder zu verhängen. Durch die Dünge-Novelle wurde der Bußgeldrahmen auf 150.000 Euro erhöht.

Aus meiner Sicht wäre es ein völlig falscher Ansatz, die Absenkung überhöhter Nitratwerte, die in einzelnen Regionen Deutschlands erforderlich ist, über Schadensersatzandrohungen erreichen. Vielmehr war es richtig, dass die Politik 2017 die Düngeverordnung verschärft hat. Die Verschärfungen zeigen Wirkung: Es wird weniger Mineraldünger eingesetzt und die Tierbestände nehmen ab. Da die EU-Kommission die Maßnahmen für unzureichend hält, ist mit weiteren Verschärfungen zurechnen.

Ich werde mich weiter dafür einsetzen, dass unser Grundwasser geschützt wird. Düngung ist für das Pflanzenwachstum und sichere Erträge notwendig – der Dünger muss allerdings bei der Pflanze ankommen und nicht im Grundwasser.

Mit freundlichen Grüßen
Alois Gerig