Bundestagsabgeordneter Alois Gerig
Alois Gerig
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Alois Gerig zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Adrian B. •

Frage an Alois Gerig von Adrian B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Gerig,

ich danke Ihnen für Ihre ausführliche und ehrliche Antwort.
Da die Vorratsdatenspeicherung in Frankreich nachweislich nicht funktioniert und genutzt hat, ist es schlussfolgernd unlogisch genau diese in einer abgeschwächten Art und Weise in Deutschland einzuführen um solche Katastrophen hierzulande verhindern zu können.

Nun jedoch das gesamte deutsche Volk unter Generalverdacht zu stellen ist erstens falsch und steht zudem in Kontrast zur Präsumtion der Unschuld, welche ein wichtiger Pfeiler unserer modernen Gesellschaft ist.

Jedoch kann die jetzige Regierung und auch Sie nicht dafür garantieren, dass in den folgenden Legislaturperioden die von Ihnen definierten strengen Regeln aufgrund von etwaigen Vorkommnissen verwässert werden. Besonders in diesem Fall muss Ihnen aber bewusst sein, dass nur durch kleinste Veränderung - z.B. Längere Speicherung der Geodaten - die Freiheit des Einzelnen so beschnitten wird, wie Sie es gerade verhindern wollten.

Dass die Koalition eine Linie fährt und Sie nicht das Image einer Abweichlerin bedienen wollen, ist mir bewusst. Jedoch kann unsere parlamentarische Demokratie nur funktionieren, wenn jeder Abgeordnete die Meinung der Bürger seines Wahlkreises und nicht die der Fraktion bzw. Koalition vertritt.

Ich bitte Sie mir zu erläutern, wieso die abgeschwächte Vorratsdatenspeicherung bei uns funktionieren soll, obwohl sie in Frankreich versagt hat und bei uns in Deutschland während den Jahren von 2008 - 2010 nachweislich nicht zur besseren Aufklärung von schwerwiegenden Kriminalfällen wie z.B. Mord beigetragen hat. Wieso ist es Ihrer Meinung demnach gerechtfertigt, mit diesem unnützen Vorhaben die Freiheit jedes deutschen Bürgers zu beschneiden?

Beste Grüße aus dem Main-Tauber-Kreis

Adrian Bauer

Quellennachweis Kriminalstatistik: http://de.statista.com/statistik/daten/studie/152525/umfrage/entwicklung-der-polizeilichen-aufklaerungsquote-bei-mord-seit-1995/

Bundestagsabgeordneter Alois Gerig
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bauer,

vielen Dank für Ihre erneute E-Mail zum Thema Vorratsdatenspeicherung über das Portal www.abgeordnetenwatch.de.

In der Argumentation Ihrer zweiten E-Mail lese ich Ihre Kritik heraus, dass durch die Speicherung von Verbindungsdaten das Volk unter Generalverdacht gestellt würde. Dieser Aussage ist entgegen zu halten, dass, wie ich es bereits in meinem ersten Antwortschreiben an Sie dargelegt habe, diesem mittelbaren Eingriff in die Grundrechte des Bürgers gleichzeitig die staatliche Pflicht zur Strafverfolgung bei begangenen Straftaten sowie zum Schutz der Bürger vor Straftaten gegenüber steht.

Zudem stellen Sie in Frage, dass die Einführung der Speicherungspflicht für Verkehrsdaten nicht zu einer Verbesserung der Aufklärungsquoten führe. Viele Äußerungen zur Wirksamkeit der verpflichtenden Speicherung von Verkehrsdaten beziehen sich auf die alte gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung, die das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 2. März 2010 für nichtig erklärt hat. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht jedoch gerade nicht die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung nach altem Muster vor. Seine Auswirkungen auf Strafverfolgung und Gefahrenabwehr müssen daher eigenständig bewertet werden. Der effektive Mehrwert des Gesetzes wird sich ermitteln lassen, wenn das Gesetz angewendet wird. Zu diesem Zweck sieht der Gesetzentwurf eine umfassende statistische Erfassung der Erhebung von Verkehrsdaten vor.

Im Vorfeld des Regierungsentwurfs wurden zudem zahlreiche Gespräche mit betroffenen öffentlichen Stellen und Experten geführt. Viele haben davon berichtet, dass Straftaten nicht aufgeklärt werden konnten, weil die benötigten Verkehrsdaten nicht mehr zur Verfügung standen. Diese Aussage bestätigt somit, dass die Einführung einer Speicherungspflicht für Verkehrsdaten zu einer Verbesserung der Aufklärungsquoten führen kann.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen alles Gute und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Alois Gerig