Bundestagsabgeordneter Alois Gerig
Alois Gerig
CDU
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Frage von Matthias E. •

Frage an Alois Gerig von Matthias E. bezüglich Finanzen

Hallo Herr Gerig,

eine kurze Frage. Wissen Sie, bis wann der Urlaub der Jungbeamten so geregelt wird wie bei den Angestellten? Also auf 30 Tage?

Vielen Dank für Ihre Beantwortung.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Edinger

Bundestagsabgeordneter Alois Gerig
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Edinger,

haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 16. Januar 2014 über das Portal www.abgeordnetenwatch.de, in der Sie sich bei mir über die aktuelle Handhabung der Urlaubsregelung von "Jungbeamten" erkundigen.

Ich habe mich mit Ihrem Anliegen an das Bundesministerium des Innern (BMI) gewandt. Mir wurde mitgeteilt, dass mit der 13. Änderung der Erholungsurlaubsverordnung zum 6. Dezember 2012 die bis dahin festgelegten Altersstaffelungen zur Urlaubsdauer im Wesentlichen aufgehoben wurden.

Mit dieser Änderung wurde geregelt, dass Beamtinnen und Beamte bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres Anspruch auf 29 Arbeitstage und ab Vollendung des 55. Lebensjahres auf 30 Arbeitstage Erholungsurlaub haben. Für diejenigen, die bis dahin schon Anspruch auf 30 Arbeitstage Urlaub - auch vor Vollendung des 55. Lebensjahres - erworben hatten, wurde insoweit eine Besitzstandswahrung geregelt.

Damit ist insgesamt eine wirkungsgleiche Regelung zu der im Tarifbereich bestehenden er-zielt worden. Somit erübrigt sich ebenfalls eine Unterscheidung zwischen "Jungbeamten", wobei dieser Begriff im Fachbereich gar nicht geläufig sei, und Beamten.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Alois Gerig