Bundestagsabgeordneter Alois Gerig
Alois Gerig
CDU
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Frage von Stefan H. •

Frage an Alois Gerig von Stefan H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Gerig,

wie stehen Sie zur den immer weitergehenden Einschränkungen der Bürgerrechte, die seit 2001 massiv zugenommen haben und was werden Sie im Bundestag unternehmen um diese massiven Einschränkungs- und Überwachungsmaßnahmen auf den Prüfstand zu stellen?
Ich rede von Dingen wie PRISM, INDECT, SWIFT-Abkommen, Zugangserschwernisgesetz, Einkommensdatenbank (ehemals ELENA), Funkzellenabfrage (Handyortung), Rasterfahndung durch KFZ-Kennzeichen-Scanner, Vorratsdatenspeicherung, EU-Flugdaten-Abkommen, Onlinedurchsuchung und DNA-Analysedatei.
Was werden Sie zukünftig tun um solche flächendenckenden Überwachungsmaßnamen zu verhindern und um die Unschuldsvermutung wieder in den Vordergrund zu rücken?

MfG
Stefan Heidrich

Bundestagsabgeordneter Alois Gerig
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Heidrich,

vielen Dank für Ihre Email vom 25. Juli 2013. Auch ich bin mehr als überrascht über das Ausmaß der geheimdienstlichen Aktivitäten. Aber wir sind hier in einem echten Dilemma. Auf der einen Seite müssen wir alles tun, damit Anschläge durch Terroristen in Deutschland – Stichwort „Sauerland-Terrorgruppe“ – verhindert werden können. Gleichzeitig kann es nicht sein, dass die Geheimdienste mit ihren eigenen Maßnahmen über das Ziel hinausschießen, indem sie möglicherweise die Kommunikation von Millionen von Bundesbürgern überwachen.

Fest steht, dass es nach den Anschlägen vom 11. September 2001 eine engere und intensivere Zusammenarbeit der Nachrichtendienste gibt. Diese Intensivierung der Zusammenarbeit amerikanischer und deutscher Dienste wurde von der damaligen rot-grünen Bundesregierung unter Bundeskanzler Schröder und Geheimdienstkoordinator Steinmeyer maßgeblich vorangetrieben. Diese Zusammenarbeit beinhaltet auch einen verstärkten Datenaustausch. Dies ist bekannt und liegt auch im Sicherheitsinteresse unseres Landes. Durch diese Zusammenarbeit mit der NSA konnten Anschläge in Deutschland verhindert werden, wie konkret etwa durch die bereits genannte Sauerlandgruppe oder die Düsseldorfer Terrorzelle.

Was uns allerdings erschrocken hat, ist das vorgeworfene Ausmaß der Datenerfassung durch den amerikanischen Geheimdienst. Nach Angaben der Amerikaner diene das Programm PRISM keineswegs der flächendeckenden und unbeschränkten Speicherung von Kommunikationsinhalten durch die NSA, sondern der zielgerichteten Speicherung von Daten von Personen, Gruppierungen und Einrichtungen in den Bereichen Terrorismus, Massenvernichtungswaffen und organisierter Kriminalität. Diese Verbindungsdaten (Telefonnummern, Gesprächsdauer, Gesprächszeit) würden durch staatliche Stellen gespeichert. Die USA haben in den Gesprächen mit dem Bundesinnenminister zudem klargestellt, dass es keine "Über-Kreuz"-Absprachen zwischen den Auslandsdiensten dahingehend gibt, die Inländer des Partnerstaats jeweils in dessen Auftrag zu überwachen. Die Sachaufklärung ist indes noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung erwartet von der amerikanischen und britischen Regierung überdies noch konkretere Antworten auf Fragen.

Vor kurzem tagte erneut das Parlamentarische Kontrollgremium des Deutschen Bundestages für die Geheimdienste (PKGr). In Pressestatements im Nachgang dieser Sondersitzung wurde deutlich, dass die deutschen Geheimdienste sich an Recht und Gesetz halten, dass es keine massenhafte Ausforschung deutscher Staatsangehöriger durch deutsche Geheimdienste gibt. Wir wollen unseren Sicherheitsbehörden auch künftig nur einen gezielten Zugriff auf Daten unter strengen rechtsstaatlichen Maßgaben erlauben.

Für mich wie meine Kollegen in der Unionsfraktion ist ein zentraler Punkt, dass in Deutschland deutsches Recht gilt und es von jedermann - gleich ob Bürger unseres Landes oder etwa Mitarbeiter von Geheimdiensten befreundeter Staaten - eingehalten wird.

Da die Server der großen Anbieter wie Google, Microsoft und Apple in den USA stehen, kann hier nur ein internationaler Ansatz zur Schaffung eines neuen internationalen Rechts zwischen der EU und den USA helfen. Denn der Schutz digitaler Daten deutscher Internetnutzer durch deutsches oder europäisches Datenschutzrecht stößt in der Praxis an seine Grenzen. Die Daten überqueren nationale Grenzen und unterliegen dann nicht mehr der Hoheitsgewalt deutscher Behörden und dem Geltungsbereich des Grundgesetzes.

Was tut die CDU? – Einführung eines neuen internationalen Datenschutzrechts

Da die Daten beim Internetsurfen oder Mailen transnational fließen, helfen rein nationale Regelungen wie unser Bundesdatenschutzgesetz nicht weiter. Daher setzt sich die CDU-geführte Bundesregierung auf internationaler Ebene sowohl im Rahmen der EU als auch bei den Vereinten Nationen für einen intensiveren Datenschutz ein. Die EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament erarbeiten derzeit ein neues Datenschutzrecht, die sog. Datenschutz-Grundverordnung. Die Bundesregierung hat in diesen Verhandlungen konkret gefordert, Datenweitergaben von Unternehmen an Behörden in Drittstaaten wie den USA transparenter zu machen. Deshalb sollen die Unternehmen die Grundlagen der Datenübermittlung offenlegen. Die Bürger sollen wissen, unter welchen Umständen und zu welchem Zweck Unternehmen ihre Daten weitergeben müssen. Hierfür muss eine entsprechende Regelung in der Datenschutz-Grundverordnung aufgenommen werden.

Wichtig ist auch der Vorstoß der christlich-liberalen Bundesregierung, im Rahmen der Verhandlungen zum Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA eine digitale Grundrechte-Charta einzufordern und diese zum Verhandlungsgegenstand zu machen.

Mit freundlichen Grüßen

Alois Gerig