Bundestagsabgeordneter Alois Gerig
Alois Gerig
CDU
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Frage von Angelika B. •

Frage an Alois Gerig von Angelika B. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Gerig,

Nach einer Scheidung mit Kindern steht den Kindern und wenn möglich auch dem Expartner ein Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle zu. Sollte der Expartner nicht zahlungswillig oder zahlungsfähig sein, ist es möglich für die Kinder einen sog. Unterhaltsvorschuß zu erhalten. Warum endet dieser Anspruch auf Unterhaltsvorschuß schon nach 6 Jahren bezw. nach dem 12. Lebensjahr der Kinder?
Wenn der alleinerziehende Elternteil selbst nicht genug verdient um für sich und die Kinder alleine aufzukommen, kann er nur noch ALGII Leistungen als Bedarfsgemeinschaft beantragen (oder in einigen wenigen Fällen auch den Kinderzuschuss), die aber wesentlich geringer ausfallen als die zustehenden Unterhaltsleistungen.
Es wird immer von der Wahrung der Menschenwürde, von dem Versuch Menschen aus dem ALGII Bezug herauszuholen gesprochen. Ich kenne viele Frauen, die nur durch ihre Kinder in den ALG Bezug gelangen, die zwar alleine für sich ihren Lebensunterhalt verdienen könnten, aber den erhöhten Bedarf mit der verminderten Flexibilität nicht erwirtschaften können. Mutter sein ist auch eine Aufgabe!
Ausserdem haben diese Frauen nicht die Möglichkeit über Eigenleistung den Kindern ein erträgliches Leben zu ermöglichen, da ihnen nur 100€ Zuverdienstmöglichkeit bleiben, während dem Partner ein Selbstbehalt von 700-800€ zusteht.
Wäre es nicht sinnvoll, den Unterhaltsvorschuß an alle Alleinerziehenden, deren Verdienst unter einem bestimmten Betrag liegt, auszuzahlen, um diesen Menschen die Möglichkeit zu geben auch ohne ALGII Bezug auszukommen.
Wenn die Summe dann trotzdem zu wenig ist, wird dieses UVG ja sowieso auf den ALGII Bezug angerechnet und der Staat hätte damit keine Nachteile, im Gegenteil. Die ausgezahlten Gelder des UVG müssen bei Leistungsfähigkeit des zahlungspflichtigen Elternteiles zurückgezahlt werden, die der ALG II Leistungen meistens nicht.

Gruss A. Buchholz

Bundestagsabgeordneter Alois Gerig
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Buchholz,

auf der Website http://www.abgeordnetenwatch.de teilten Sie mir mit, dass Sie Regelungen des Unterhaltvorschussgesetzes für nicht sinnvoll halten und regen eine Änderung dieses Gesetzes an. Ich bedanke mich dafür, dass Sie mir auf diesem Weg Ihr Anliegen mitgeteilt haben.

Im Mittelpunkt Ihrer Ausführungen steht die Frage, warum der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss nach sechs Jahren bzw. nach dem 12. Lebensjahr des Kindes endet. Sie schlagen vor, dass alle Alleinerziehenden mit geringem Einkommen den Unterhaltsvorschuss erhalten sollten.

Der Zweck ist Unterhaltsvorschusses besteht darin, die finanzielle Situation von Alleinerziehenden und ihren Kindern verbessern, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht oder nicht ausreichend nachkommen kann. Der Unterhaltsvorschuss ist als eine vorübergehende Leistung gedacht, die in der Regel darauf ausgerichtet ist kurzfristig zu helfen, wenn Unterhaltszahlungen planwidrig ausfallen. Aus diesem Grund wird diese Leistung nicht dauerhaft ausgezahlt. Je älter die Kinder werden, desto mehr entspannt sich die Erziehungssituation, weil das Kind weniger persönliche Betreuung benötigt. Da die Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit jüngeren Kindern wesentlich schwerer als mit älteren Kindern ist, erfolgt die Zahlung des Unterhaltsvorschusses befristet bis zum Ende des 12. Lebensjahres des Kindes.

Erhält das Kind nach Ablauf der Höchstleistungsdauer weiterhin keine oder keine regelmäßigen Unterhaltszahlungen, wird sein Lebensunterhalt durch andere Sozialleistungen sichergestellt. Zu diesen Leistungen gehören der Kinderzuschlag für Familien mit geringem Einkommen, Wohngeld oder Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch. Voraussetzung für den Bezug der Leistungen ist, dass der alleinerziehende Elternteil nicht in der Lage ist, für den Unterhalt seines Kindes allein aufzukommen.

Eine dauerhafte Zahlung des Unterhaltsvorschusses ist mit der Zielsetzung dieser Leistung nicht vereinbar. Zweifellos ist es für Alleinerziehende mitunter sehr schwer, ihre Kinder ohne Partner zu erziehen und einer Berufstätigkeit nachzugehen. Deshalb halte ich es grundsätzlich für richtig, den Unterhaltsvorschuss auszuweiten. Der Koalitionsvertrag von Union und FDP sieht vor, die Altersgrenze vom 12. auf das 14. Lebensjahr anzuheben.

Eine Anhebung der Altersgrenze wäre für die Betroffenen zweifellos außerordentlich wünschenswert. Durch eine Anhebung würden für den Bund und die Länder zusätzliche Kosten von schätzungsweise 230 Mio. Euro entstehen. Aufgrund der angespannten Haushaltslage hat die Bundesregierung die Ausarbeitung eines Gesetzentwurfes ausgesetzt, der die Anhebung der Altersgrenze vorsah. Aus Sicht der betroffenen Familien ist es zweifellos unerfreulich, dass die Anhebung der Altersgrenze vorerst nicht umgesetzt wird. Es liegt aber gerade im Interesse der jüngeren Generationen, wenn Einsparungen vorgenommen werden und die Staatsverschuldung zurückgeführt wird.

Ich bedauere sehr, Ihnen keine günstigere Mitteilung machen zu können und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Alois Gerig