Frage an Alois Gerig von Christoph B. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr A. Gerig,
Sie Antworten auf die Frage von Hrn. Kramer, dass die CDU ein hohes Ziel ist, für alle eine gute medizinische Versorgung Sicher zu stellen.
Warum hat dann die CDU das Solidaritätsprinzip in Frage gestellt, dass alle dann auch entsprechend ihrer Einkünfte einzahlen?
MfG
C. Baare
Sehr geehrter Herr Baare,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich möchte Ihnen folgendes antworten:
Das Solidaritätsprinzip ist ein wichtiges Prinzip in der Sozialversicherung. Innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung bedeutet das Solidaritätsprinzip, dass jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse gemäß seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Beiträge einzahlt und im Krankheitsfall alle erforderlichen Leistungen erhält. Jeder gesetzlich Versicherte finanziert mit seinen Beiträgen die Krankheitskosten der erkrankten Mit-Versicherten und hat Anspruch auf Hilfe, wenn er selbst krank ist. Die CDU stellt das Solidaritätsprinzip nicht in Frage.
Für Personen, die nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen, gilt das Solidaritätsprinzip nicht. Ich halte nichts davon, alle Bürgerinnen und Bürger der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung zu unterwerfen. Dies brächte der gesetzlichen Krankenversicherung zwar mehr Beitragszahler und damit mehr Geld, gleichzeitig aber auch mehr Leistungsempfänger und höhere Ausgaben. Die Finanzierungsgrundlage der gesetzlichen Krankenkassen würde sich nicht verbessern.
Verpflichtet man alle Bürgerinnen und Bürger Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse zu werden, wäre die Existenz der privaten Krankenversicherung gefährdet. Damit stünden zahlreiche Arbeitsplätze in dieser Branche auf dem Spiel. Dies kann ich ebenfalls nicht befürworten. Ich weise darauf hin, dass Personen, die nicht gesetzlich krankenversichert sind und deshalb auch keine Leistungen aus den gesetzlichen Krankenkassen erhalten, über die Entrichtung von Steuern das Gemeinwesen und damit auch Sozialleistungen mitfinanzieren.
Neben den Leistungen für ihre Mitglieder erbringt die gesetzliche Krankenversicherung auch so genannte versicherungsfremde Leistungen. So übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Gesundheitskosten von Kindern, deren Eltern gesetzlich krankenversichert sind. Für die Kinder sind keine eigenen Beiträge zu entrichten – die Gesundheitskosten der Kinder werden von allen Versicherten getragen. Die CDU tritt dafür ein, diese versicherungsfremden Leistungen nicht mehr durch die Beiträge der gesetzlich Versicherten zu finanzieren, sondern durch Steuermittel. Damit sollen Entlastungsspielräume für gesetzlich Versicherte geschaffen werden. Personen, die nicht gesetzlich krankenversichert sind, werden so über ihre Steuern stärker an der Finanzierung des Gesundheitswesens beteiligt.
Mit freundlichen Grüßen
Alois Gerig