(...) der Vorwurf, das neue Modell sei verfassungswidrig, weil es gegen die allgemeine Handlungsfreiheit und Informationsfreiheit verstoße, betrifft den Kern der Finanzierungsreform. Der neue Beitrag wird für die Möglichkeit der Inanspruchnahme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erhoben, unabhängig von einer tatsächlichen konkreten Nutzung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkangebote. Mit der Abkehr von der geräteabhängigen Rundfunkfinanzierung sollte in erster Linie die so genannte Konvergenzproblematik gelöst werden. (...)
(...) April 2013 in Kraft getretenen Art. 33a des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (BayRDG) wurde für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte im Rettungsdienst die sog. Retterfreistellung geschaffen. (...)
(...) grundsätzlich ist das betäubungslose Schlachten nach dem Tierschutzgesetz verboten. Aus verfassungsrechtlichen Gründen kann das Verbot aber nicht ausnahmslos gelten, da die ebenfalls grundgesetzlich geschützte Religionsfreiheit tangiert ist. (...)
(...) Von ausschlaggebender Bedeutung für die weitere Diskussion ist aus meiner Sicht ein Gesamtverkehrskonzept für die Stadt Krumbach. Mit einer isolierten Betrachtung, welche ausschließlich auf den Bau einer Ortsumfahrung abstellt, lässt sich eine durchgreifende Entlastung für die Anlieger an den o. (...)