Frage an Alfred Konnerth von Ralf S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Konnerth,
Wer Kinder und Jugendliche wirklich ernst nimmt,muss ihnen zuhören, gleichberechtigt mit ihnen diskutieren. Muß möglich machen, daß ihre Ideen umgesetzt werden. Wenn Kinder und Jugendliche tatsächlich mitbestimmen und mitgestalten sollen, brauchen sie eigene Interessenvertretung, Geld und Freiräume. Ein erster Schritt: Das aktive Wahlreicht ab 16 Jahren auf allen Ebenen
Das Bekenntnis, mehr Partizipation für Kinder und Jugendliche sei dringend geboten, ist in aller Munde. Aber gerade weil alle darüber reden, sollte man genauer hinschauen, was im einzelnen mit Partizipation gemeint ist. Denn Partizipation – ernst genommen – begründet einen hohen Anspruch: Sie setzt zunächst einmal die gleichberechtigte Teilnahme von Mädchen und Jungen an Meinungsbildungsprozessen im Sinne bewusster öffentlicher Auseinandersetzung über begrenzte Problembereiche, über zu erwartende Folgewirkungen und Reaktionen voraus. Darüber hinaus bedeutet Partizipation aber auch umfassende soziale Teilhabe, die dem einzelnen oder Gruppen den Zugang zu den materiellen und immateriellen Gütern und Werten einer Gemeinschaft erschließt und Wege aufzeigt, die aus der Zugehörigkeit zu dieser Gesellschaft resultierenden Rechte auch tatsächlich wahrzunehmen. Sie hat konkrete Möglichkeiten der Mitgestaltung und Mitbestimmung zu eröffnen und eine umfassende Interessenvertretung zu ermöglichen.
Die Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre, ist in meinen Augen längst überfällig. Voralberg hat z.B. diese Senkung für die Landtagswahlen 2009 jüngst beschlossen. Selbstverständlich braucht es dann eine gute und altersgerechte Begleitung & Information der jungen Menschen - die subsidiär von Jugendverbänden, Vereinen, Schulen und Parteien geleistet werden kann.
Mit freundlichen Grüßen,
Ralf Sauer
Sehr geehrter Herr Sauer,
Das Wahlalter für die Bundestagswahl ist in Art. 38 II GG festgelegt. Von daher ist für eine Änderung eine 2/3-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich.
Sollte man das Wahlalter auf 16 Jahre herabsetzen?
Da diese Diskussion sowohl Parteien als auch Bürger spaltet, sollte man sich Fragen, ob es sinnvoll ist, wenn schon 16-jährige ihre Wählerstimme bei Bundestags- oder Landtagswahlen abgeben können.
Letztendlich haben 16-jährige einfach noch viel zu wenig Lebenserfahrung. Sie lassen sich eher durch Versprechen von Parteien ködern, die ihnen das Blaue vom Himmel versprechen. Ältere Wähler sind schon öfter durch falsche Verheißungen getäuscht worden und wissen, was die Parteien bewältigen können und was nicht. Die Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre bringt zwar einige Vorteile, wie die Berücksichtigung der Interessen von Jugendlichen, ihnen stehen aber gravierende Schwierigkeiten und sogar Gefahren gegenüber. Es besteht das Risiko, dass extreme Parteien durch politisch nicht informierte, unerfahrene Jugendliche mehr Wähler bekommen und schädigenden Einfluss auf die Politik nehmen können. Unter diesem Gesichtspunkt halte ich es nicht für sinnvoll, 16-jährige an Wahlen zum Bundestagtag oder Landtag teilnehmen zu lassen.
Für mich ist das Wahlrecht eine Form der Mitwirkung, die zum einen Interesse an der Politik wecken kann, zum anderen die Demokratie im Ganzen stärkt. Ich sehe für Jugendliche eher im kommunalen Bereich eine Chance mit zu wählen - denn vorort sind die politischen Themen nicht so abstrakt sondern greifbar.
Ich möchte im Folgenden einige Gründe dafür anführen: Das politische Engagement der Jugendlichen würde gestärkt werden, denn die Wahlberechtigung für Kommunalwahlen würde für sie zu einer höheren Identifikation mit der Heimat und der gelebten Demokratie führen sowie zu einer aktiveren Teilnahme am politischen Leben.
Vielen regionale Themen interessieren Jugendliche eher, wie z.B. der Bau eines Schwimmbads oder von Sporthallen, Offene Jugendarbeit und vieles mehr.
Die Politiker könnten dazu gebracht werden, sich den Jugendlichen mehr zuzuwenden und deren Forderungen und Wünsche ernst zu nehmen, denn sie wollen die Jugendlichen ja, als ihre Wähler gewinnen.
Mit einem kommunalen Wahlrecht ab 16 können sich die Jugendlichen schon mehr auf die bundesweiten Wahlen ab 18 einstellen und in dieser Zeit schon einiges an Erfahrungen sammeln. Deswegen tendiere ich zu ein Jugendwahlrecht ab 16 Jahren auf kommunaler Ebene.
Mit freundlichen Grüßen
Alfred Konnerth