Frage an Alf-Heinz Borchardt von Klaus G. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Borchardt,
als langjähriger Anwalt bitte ich Sie um eine Stellungnahme.
Deutschlandweit ist die Frage der Notwendigkeit der Anwaltspflicht bei Ehescheidungen umstritten. Nicht selten werden enorme Summen von vielen Tausenden für Anwaltskosten ausgegeben, es führt oft sogar zu Versteigerungen von Häusern. Die Leidtragenden sind oft die Kinder, deren Weg in die Zukunft dabei vollkommen verbaut werden kann. Wäre es nicht besser, wenn diese Anwaltspflicht wegfallen würde und dieses Geld für andere Zwecke ausgegeben werden könnte, wie zum Beispiel für die Weiterbildung zugunsten der Kinder.
Ich und viele andere vertreten die Auffassung, dass jede Familie selbst für sich und die Kinder verantwortlich ist. Die Praxis hat bewiesen, dass der Anwaltszwang keinesfalls eine Garantie zum Erfolg ist. Ich bin der festen Überzeugung, dass der Erfolg einzig und allein in ehrlichen Aussprachen zwischen den Ehepartnern besteht.
Wie würden Sie als langjähriges Mitglied der CDU und jetzt FDP entscheiden?
Ist der Anwaltszwang weiterhin notwendig oder ist der überflüssig?
Ich habe eine Einladung für ein Schulungsseminar in Tschechien, wo unter anderem auch das Thema Gestaltung der Familienpolitik in Deutschland, Österreich und Tschechien angesprochen wird.
Wären Sie einverstanden, wenn ich Ihre Antwort auch ins Ausland zu Vergleichszwecken weiterleiten kann?
Sehr geehrter Herr Güther,
Ihre Frage hat nichts mit der Landtagswahl zu tun, da die ZPO und damit die Frage, in welchen Verfahren Anwaltszwang herrscht, eine bundespolitische Frage ist. Unabhängig davon sollten Sie keine Behauptungen zu Anwaltskosten aufstellen, die weit an der Wahrheit vorbei gehen. Der Verkauf von Immobilien geschieht schließlich regelmäßig nicht zum Ausgleich von Anwaltskosten, sondern im Zuge des Zugewinnausgleichs unter den Eheleuten. Der Anwaltszwang wurde vom Bundesgesetzgeber in den Verfahren eingeführt, deren Komplexität der Bürger regelmäßig nicht überblicken kann. Wie diese Frage in anderen Ländern geregelt ist, ist wohl ohne jede Bedeutung für die Landtagswahl.
Mit freundlichen Grüßen
Alf-H. Borchardt