Alf-Heinz Borchardt
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Frage von Wolfgang K. •

Frage an Alf-Heinz Borchardt von Wolfgang K. bezüglich Verkehr

Straßenbau und Abwasserentsorgung gehören zur öffentlichen Daseinsvorsorge und sind damit gesamtgesellschaftliche, aus Steuermitteln zu finanzierende Aufgaben.
Für die Umsetzung ist eine Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes und der Thüringer Kommunalordnung erforderlich. Eine Mindestforderung wäre die Änderung des
§ 54 Abs. 2 ThürKO (Einnahmebeschaffungsgrundsatz) nach dem Beispiel des Freistaates Sachsen von einer Soll- in eine Kannbestimmung, wonach die Kommunen über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen selbst entscheiden können.

Hier unsere Fragen:

1. Werden Sie sich als Landtagsabgeordnete/r für die Abschaffung der Herstellungsbeiträge für Entwässerungseinrichtungen sowie der Straßenausbaubeiträge einsetzen und aussprechen?

2. Werden Sie sich nach dem Beispiel des Freistaates Sachsen als Minimalforderung für eine
Änderung der entsprechenden Gesetze einsetzen und aussprechen, wonach die Kommunen über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen selbst entscheiden können?

3. Werden Sie sich auch als kommunale/r Mandatsträger, vorausgesetzt Straßenausbaubeiträge müssen von den Kommunen nicht mehr erhoben werden, in Ihrem/n Kommunalparlament/en für die Aufhebung der Satzung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen einsetzen und aussprechen?

4. Werden Sie sich auch als Kommunalpolitiker, vorausgesetzt das ThürKAG sowie die anderen Gesetze und Bestimmungen werden nicht geändert, für die Abschaffung der Herstellungsbeiträge für Entwässerungseinrichtungen und die Einführung einer Gebühren- oder Entgeltfinanzierung in Ihrem zuständigen Zweckverband oder Unternehmen einsetzen und aussprechen?

Gern können sie zu den Antworten mit Ja oder Nein noch einen Kommentar hinzufügen.
Wir bitten um eine Beantwortung bis zum 08. August 2009.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Kleindienst
Vorsitzender BIRSO
Kastanienallee 4a; 07381 Pößneck
T 03647 423223 M 0151 16160108
kleindienst@birso.de

Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Kleindienst,

hier die Antworten zu Ihren Fragen:
Frage 1: Herstellungsbeiträge sind wie Straßenausbaubeiträge eine überholte Form der Refinanzierung von Infrastrukturaufgaben. Sowohl die Entwässerungseinrichtungen wie die Straßen werden nicht nur von den Grundstückseigentümern genutzt, sondern auch von Mietern. Damit ist es nur recht und billig, wenn sich alle Einwohner an der Finanzierung beteiligen. Bei Entwässerungseinrichtungen sollte dies über die Gebühren geschehen. Die Refinanzierung von Straßenbauten sollte im ersten Schritt der jeweiligen Gemeinde überlassen bleiben, auch wenn dadurch die Einwohner überschuldeter Gemeinden nichts gewinnen können. Da Straßenbenutzungsgebühren nicht erhoben werden können, sollte erreicht werden, diese Ausgaben letztlich über die Steuern zu begleichen und zwar in allen Gemeinden. Der Weg ist aber nicht einfach!
Frage 2: Siehe oben.
Frage 3: Als Mitglied des Stadtrates habe ich zunächst die Gesetze zu beachten und muss -ohne Änderung der bestehenden Gesetze - mich der Verantwortung stellen, Straßenausbaubeiträge zu beschließen. Die Verweigerungshaltung der BIRSO hierzu bringt die Stadt nicht weiter. Wenn sich aber nach einer Gesetzesänderung die Möglichkeit eröffnet, längerfristig die Straßenbauten ohne Umlagen zu finanzieren, ist es die Entscheidung des Stadtrates, dies umzusetzen. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass die fehlenden Einnahmen bei den Beiträgen dann auch zu geringeren Ausgaben in anderen Positionen der freiwilligen Leistungen führt. Daher gilt es, in der konkreten Situation abzuwägen, was "höherrangig" ist, Straßenausbaubeitrag oder Stadtbad o.ä.m.
Frage 4: Ohne Änderung der Gesetze dürfte es nahezu ausgeschlossen sein, die Herstellungsbeiträge "von unten" abzuschaffen. Auch die Zweckverbände unterliegen dem Gebot des Befolgens der Gesetze. Im
Übrigen: Siehe 1

Mit freundlichen Grüßen
Alf-H. Borchardt