Frage an Alexander Vogt von Norman M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Vogt,
vielen Dank für die Antwort. Die Frage, die sich mir stellt ist ja, wie man als nicht-Jurist einschätzen soll, ab wievielen Jahren man seine Internetseite freigeben soll. Programmierbeispiele sind ja eine Form von Bildung. Wie das mit allem Wissen ist kann es positiv oder negativ eingesetzt werden und somit die Entwicklung in eine falsche Richtung lenken.
Dies betrifft aber nicht nur meine private Seite, sondern im Prinzip nun alle Seiten, bei denen mein Name im Impressum auftaucht. Beispielsweise haben wir uns im Sportverein dazu entschlossen die Seite wohl ab 12 zu kennzeichnen, obwohl die Spiele natürlich ohne Altersbeschränkung besucht werden dürfen. Für den Nachwuchsbereich müssen nun alle Inhalte kontrolliert werden, da dieser auch unter 12 freigegeben sein muss. Die geplante Community ist damit ebenfalls erstmal gestorben.
Mit "alles ´langweilige´ aussortieren" meine ich, dass gezielt nur nach Seiten ab 18 gesucht wird. Genauso wird man sich bei nahezu jeder Suchmaschine nur Ergebnisse mit Kennzeichen "ab 18" ausfiltern können.
Das ist ähnlich wie mit dem leidigen Thema Internetsperren. Die Listen dazu würden über kurz oder lang öffentlich verfügbar sein wenn sie nicht leaken, muss sich jemand einen Crawler bauen. Die Listen sind dann natürlich ein Nachschlagewerk.
Der einzig gangbare Weg erscheint mir über die Kennzeichnung "ab18" - seien wir mal ehrlich, es interessiert ja auch niemanden, da es frühestens in einem halben Jahr die ersten Clients geben soll, die das Kennzeichnen benutzen. Und ob man die dann nutzen möchte ist fraglich, ich würde mich dabei schon um die Integrität meiner Daten sorgen. Die passenden Clients sind ja (glücklicherweise) keine Pflicht.
Bislang ist mir kein Fall bekannt, wo die Politik auf eine Abmahnwelle mit Nachbesserungen reagiert hätte.
Viele Grüße,
N. Malessa
Sehr geehrter Herr Malessa,
die SPD-Landtagsfraktion hat am 16.12.2010 der Novellierung des JMStV nicht zugestimmt. Mehrheitlich wurden die Änderungen im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes im Landtag abgelehnt. Somit kommt es nicht zu den von Ihnen befürchteten Auswirkungen auf Anbieter im Netz. Ich denke, die Entscheidung des Landtags war in Ihrem Sinne.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Vogt