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Alexander Vogt
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Frage von Steffen H. •

Frage an Alexander Vogt von Steffen H. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Vogt,

ich möchte Ihnen als Abgeordneten von Herne,nochmals die Frage stellen ob Sie es als sozial gerecht empfinden,dass Blinde GEZ bezahlen müssen?

Ist es für Sie so schwierig darauf eine Antwort zu finden?

MfG

Steffen

Alexander Vogt MdL
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Horst-Buffleb,

vielen Dank für Ihre Anfrage, auf die ich Ihnen gerne antworte. Seit dem 1.1.2013 gilt der neue Rundfunkbeitrag. Statt der bisherigen gerätebezogenen Abgabe (etwa für Fernseher, Radio, Autoradio) gibt es nun einen pauschalen Beitrag je Haushalt oder Betriebsstätte. Dieser ist bei Haushalten im Regelfall identisch mit dem bisherigen Beitrag von 17,98 Euro.

Durch den neuen Rundfunkbeitrag soll einerseits die langfristige Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sichergestellt werden. Gleichzeitig geht es aber auch darum, die öffentliche Akzeptanz zu erhöhen, indem oftmals kritisierte Gerätekontrollen entfallen und ein System etabliert wird, das von allen solidarisch getragen wird.

Der große Vorteil ist, dass der Besitz von Empfangsgeräten nicht mehr von der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) überprüft werden muss. Viele Menschen haben diese bisherigen Kontrollen in ihrer Wohnung als unangenehm empfunden. Unabhängiger und hochwertiger Rundfunk für unterschiedliche Bedürfnisse und Vorlieben funktioniert nur als Solidargemeinschaft, an der sich alle beteiligen. Auch die Wirtschaft bleibt dabei einbezogen, wobei große Unternehmen mit vielen Angestellten einen höheren Beitrag als kleine zahlen.

Ihre Kritik an den veränderten Befreiuungsregelungen kann ich gut verstehen. Lassen Sie mich aber bitte nachfolgendes erläutern:

Seit Januar 2013 beteiligen sich auch Menschen mit Behinderung mit einem reduzierten Beitrag an der Rundfunkfinanzierung, sofern sie nicht unter die einkommensabhängigen sozialen Ausnahmeregelungen fallen. Damit folgt der Gesetzgeber höchstrichterlicher Rechtsprechung (das Bundessozialgericht in einer Entscheidung vom 27. Januar 2000 (B 9 SB 2/00 R, Seite 5)), die nach dem Gleichheitsgebot grundsätzlich nur finanzielle und soziale Bedürftigkeit als Befreiungsgründe anerkennt.

Das heißt, Menschen, denen das Merkzeichen "RF" im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde, können eine Ermäßigung beantragen. Sie zahlen in der Folge einen reduzierten Beitrag von 5,99 Euro pro Monat. Anspruch auf einen reduzierten Beitrag haben:

Blinde oder wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 60 Prozent allein wegen der Sehbehinderung, die nicht vorübergehend ist, hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist, behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend mindestens 80 Prozent beträgt und die wegen ihres Leidens nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können.

Taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe bleiben natürlich weiterhin befreit. Für die SPD war es zudem bei den Verhandlungen der Ländervertreter/innen von besonderer Bedeutung, dass vor allem die einkommensabhängigen Ausnahmeregelungen unverändert bleiben. Wer Sozialleistungen erhält, soll nicht mit Rundfunkgebühren belastet werden. Wer zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung oder BAföG erhält, kann mit dem Nachweis der betreffenden Behörde die Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen. Für bestimmte „Härtefälle“, etwa bei einem vergleichbar geringen Einkommen, sind zusätzliche Befreiungsmöglichkeiten durch die Rundfunkanstalten vorgesehen.

Alle Bürgerinnen und Bürger und auch die Wirtschaft profitieren direkt oder indirekt vom Informationsangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und einer pluralen Medienordnung. Diese besondere Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat auch das Bundesverfassungsgericht mehrfach herausgestellt. Gerade im internationalen Vergleich kann man feststellen, dass die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten einen ganz wesentlichen Beitrag für Qualitätsjournalismus, pluralistische Meinungsbildung sowie Vielfalt und damit für unser demokratisches Gemeinwesen leisten – und zwar im Hörfunk, im Fernsehen und im Onlinebereich.

Die Länder haben sich darauf geeinigt, die Auswirkungen des neuen Rundfunkbeitrages zu prüfen und auf ihre Angemessenheit hin zu evaluieren. Dies wird zu Beginn des Jahres 2014 der Fall sein. Alle etablierten Parteien (auch Bündnis90/Die Grünen) haben in den verschiedenen Bundesländern dem neuen Staatsvertrag zugestimmt. Die SPD hat sich in NRW dafür eingesetzt, dass die Gebühren, die durch Menschen mit Behinderungen gezahlt werden für den Ausbau der Barrierefreiheit im öffentlich rechtlichen Rundfunk verwendet werden müssen. Dies ist in der Präambel zum Staatsvertrag festgeschrieben und bedeutet einen verstärkten Ausbau u.a. von Untertitelung und Audiosubskription.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Vogt

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