Alexander Vogel
FDP
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Frage von Norbert R. •

Frage an Alexander Vogel von Norbert R. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Kandidat,
mit großer Sorge sehe ich, dass immer mehr Mitglieder des Bundestages , den Länder und den Kommunen, Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes sind. Wie verträgt sich das in einer Demokratie?
Man kann doch nicht gleichzeitig die Executive und Legeslative in einer Person sein!
Warum muß ein Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes nicht vorher seinen Dienst quittieren bevor er sich als Kandidat aufstellen läßt.

Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Röttgen,

herzlichen Dank für Ihre Frage und für die Möglichkeit, dazu Stellung nehmen zu dürfen.

Ihre Besorgnis teile ich jedoch nicht. Nach dem Grungesetz ist wählbar, "wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt" (Art. 38 GG). Ein Abgeordneter des Deutschen Bundestages ist als Vertreter des Volkes von diesem gewählt und damit demokratisch legitimiert - ihm dies aufgrund seines Berufes abzusprechen, ist mit unserer Demokratie nicht vereinbar. Ich halte eine möglichst breite Fächerung von Wissen, Erfahrung und Spezialisierungen (sowie übrigens auch von jung und alt) für extrem wichtig. Es muss eine Ausgewogenheit in der Volksvertretung gegeben sein, damit möglichst alle Interessen in den Gesetzgebungsprozess einfließen können und auch Minderheiteninteressen Gehör finden können.

Allerdings ist es selbstverständlich, dass Interessenskonflikte bei der Ausübung des Abgeordnetenmandats vermeiden werden müssen. Dies gilt jedoch unabhängig vom beruflichen Hintergrund. Zu diesem Zweck werden Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes für die Zeit Ihres Abgeordnetenmandats freigestellt.

Ich hoffe sehr, Ihre Frage hiermit zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben. Sollten Sie noch weitere Fragen oder Anregungen haben, freue ich mich über ein persönliches Gespräch. Besuchen Sie mich doch einfach an einem der Wahlkampfstände oder bei einer meiner Veranstaltungen (eine Übersicht über meine Wahlkampftermine finden Sie unter www.alexander-vogel.com).

Mit besten Grüßen,

Ihr Alexander Vogel