Werden sie sich dafür einsetzen, dass ein Verbot der Afd geprüft, bzw. ein Verbotsverfahren eingeleitet wird?
Sehr geehrter Herr F.,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen gerne beantworte.
Für mich ist klar, dass die AfD sich außerhalb des demokratischen Spektrums bewegt und eine massive Belastung für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung darstellt. Für meine Fraktion und mich ist es daher ein zentrales Anliegen, die AfD im politischen Wettbewerb zu stellen und zu bekämpfen, um zu verhindern, dass sie jemals in irgendeine Form von Regierungsverantwortung kommt.
Wir sind uns der Gefahren, die von der AfD ausgehen, bewusst. Dennoch halte ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Einleitung eines Parteiverbotsverfahren nicht für angebracht.
Es ist richtig und wichtig, dass unsere Verfassungsordnung ein derartiges Verfahren vorsieht. Mit der Möglichkeit eines Parteiverbots kann sich unsere demokratische Grundordnung gegen entsprechende Angriffe wehren. Gleichzeitig hat die jüngere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Rahmen der gescheiterten NPD-Verbotsverfahren nochmals aufgezeigt, dass dieses scharfe Schwert nur unter strengsten Voraussetzungen und somit als Ultima Ratio eingesetzt werden darf. Schließlich handelt es sich bei einem Parteienverbot um einen Eingriff in den Kernbereich unserer demokratischen Verfassungsordnung, welche Parteien als zentrale Akteure vorsieht.
Daher kann ein solches Verfahren nur dann in Betracht gezogen werden, wenn die strengen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts tatsächlich erfüllt werden und damit alle Voraussetzungen für ein erfolgreiches Verfahren vorliegen. Hier bedarf es einer umfassenden und mit größter Sorgfalt betriebenen Prüfung.
Aus meiner Sicht ist hier die Vorarbeit und Bewertung durch die Verfassungsschutzämter des Bundes und der Länder zentral. Derzeit wird die AfD auf Ebene des Bundes sowie auf Ebene ihres baden-württembergischen Landesverbandes durch die zuständigen Verfassungsschutzämter lediglich als Verdachtsfall eingestuft. Die Verfassungsschutzämter sind noch im laufenden Prüfungsverfahren.
Erst auf der Grundlage einer Bewertung durch die Verfassungsschutzämter kann eine politische Entscheidung durch die antragsberechtigten Verfassungsorgane (Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung) getroffen werden, ein gegen die AfD gerichtetes Parteienverbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht einzuleiten.
Das Schwert des Parteienverbotsverfahrens sollte nur gezogen werden, wenn die vom Bundesverfassungsgericht angelegten Kriterien erwartbar erfüllt werden. Aktuell setzen wir auf die Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz und darauf, die AfD im politischen Wettbewerb zu stellen und immer wieder deutlich zu machen, dass es sich dabei nicht um eine „normale“ Partei innerhalb des demokratischen Verfassungsbogens handelt.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Schoch