Frage an Alexander Schoch von Stefan H. bezüglich Tourismus
Sehr geehrter Herr Schoch,
ich betreibe einen Campingplatz in Herbolzheim. Durch die Covid 19 Pandemie sind wir alle in der Touristikbranche sehr betroffen. Mit Freude haben wir in den letzten Wochen die doch für uns erfreuliche Entwicklung mitverfolgt. Die Landesregierung hat die letzte Verordnung am 15.05 erlassen, darin steht das wir Campingunternehmer ab dem 18.05 unsere Unternehmen öffnen dürfen wennn es gewährleistet ist das die Gäste bis zum 29.05 sich autark Versorgen. Ich und viele meine Kollegen halten sich strickt an diese Verordnungen so wie es die Landesregierung fordert. Wie kann es dann sein das ein Campingplatz in Seelbach mit Hilfe eines Hygieneplanes und des Ordnungsamtes diese Verordnungen aushebelt.Indem er seine Sanitäranlge öffen darf weil er und das Ordnungsamt einen Hygieneplan erarbeitet hat. Dies auf seiner Homepage plakatiert und sich so einen großen Wettbewerbsvorteil erschaft. Ich spreche bestimmt für viele meine Mitbewerber die wenn Sie von dieser Sache Wind bekommen genau so verärgert sind wie ich. Ich bin der Meinung in dieser schwierigen Zeit müssen alle zusammen halten,den Verordnungen folgen und nicht sich mit Hilfe eines Amtes über alles hinwegsetzen. Ob das Rechtens ist wohl in Frage gestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Hugoschmidt
Campingplatz Herbolzheim