Alexander Salomon
Alexander Salomon
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Marcel A. •

Warum muss man im Jahr 2023 immer noch persönlich auf dem Standesamt erscheinen, um aus der Kirche auszutreten? Ich bekomme seit Monaten keinen Termin und muss gegen meinen Willen Mitglied bleiben

Sehr geehrter Herr Salomon,
die Religionsfreiheit und somit auch der Kirchenaustritt ist im Grundgesetz verankert. Wieso wird dann der Kirchenaustritt durch diese Formalität künstlich erschwert? Ich bin gezwungen jeden Monat eine Steuer an eine Institution entrichten, die nachweislich Verbrechen gegenüber Kindern und Jugendlichen verschleiert und die Täter vor einem rechtsstaatlichen Strafverfahren bewahrt. Dies widerspricht zutiefst meinem demokratischen Verständnis der Rolle der Kirche in einer Gesellschaft. Ich bekomme seit über 9 Monaten keinen Termin beim zuständigen Standesamt. Ich würde mich sehr freuen, wenn endlich eine Debatte zur Verfahrensänderung angestoßen wird.

Alexander Salomon
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr A.,

haben Sie recht herzlichen Dank für Ihre Nachfrage bezüglich der schnelleren Bearbeitung Ihres Kirchenaustritts und die Möglichkeit diesen Schritt bzw. Entscheidung zu digitalisieren.

Wie Sie richtigerweise feststellen, verhindert die Gesetzgebung aktuell einen Kirchenaustritt ohne persönliches Erscheinen auf dem Standesamt. In §26 Kirchensteuergesetz heißt es entsprecht: „Die Erklärung ist persönlich zur Niederschrift abzugeben oder in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.“ (siehe https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=KiStG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-KiStGBW1978V9P26).

Ich teile Ihren Frust und Ihre Kritik an dieser Regelung voll und ganz und habe Ihre Nachricht daher zum Anlass genommen, die Problematik innerhalb meiner Fraktion nochmals anzusprechen und werde mich hier für eine Lösung einsetzen. Das Land Berlin hatte den Punkt beispielsweise im letzten Koalitionsvertrag der rot-grün-roten Regierung festgehalten. Dort hieß es auf Seite 133 des Koalitionsvertrags: „Die Koalition ändert das Kirchenaustrittsgesetz, um Austritte im Online-Verfahren zu ermöglichen.“

Anbei Ihnen zur Kenntnis auch noch folgenden Artikel von Faz.net über die Rolle des Landes Nordrhein-Westfalen im Sinne einer Neuregelung auch im Zuge des Onlinezugangsgesetzes: https://www.faz.net/aktuell/politik/nrw-blockiert-digitalen-kirchenaustritt-18173611.html

Ob nun digital oder auf anderem Wege empfinde ich es als wichtiges Anliegen, dass wir die Entscheidung zum Austritt aus der Kirche soweit wie möglich vereinfachen und danke Ihnen nochmals für Ihre Nachricht.

Gerne bleibe ich diesbezüglich weiterhin mit Ihnen im Kontakt. Sollten Sie noch weitere Fragen oder Anregungen haben, können Sie sich gerne jederzeit an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Alexander Salomon MdL

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