Hallo Herr Salomon! Unterstützen Sie die Forderung unserer Petition [1] nach einem Verbot des Exports und des Einschmelzens radioaktiv kontaminierter Metalle? Falls "Ja" - wie?
Sehr geehrter Herr Salomon!
Zwei Ergänzungen:
[2]
Das EEG wurde vor gut 20 Jahren von einer interfraktionellen Arbeitsgruppe von Bundestagsabgeordneten erarbeitet und unabhängig von der damaligen Bundesregierung in den Deutschen Bundestag eingebracht...
Mit freundlichen Grüßen
Klaus S.
Sehr geehrter Herr S.,
haben Sie recht herzlichen Dank für Ihre Frage.
Sie liegen mit dem Anliegen richtig: Deutschland muss mit dem hierzulande entstandenen Atommüll verantwortungsvoll umgehen. Aus gutem Grund ist deshalb ein weitreichendes Exportverbot von Atommüll im Atomgesetz festgehalten. Die sogenannte schadlose Verwertung von Anlageteilen, etwa aus dem angesprochenen Rückbau von Atomkraftwerken, ist hingegen zulässig. Aus Sicht von uns GRÜNEN muss dabei die Grenze der Unbedenklichkeit im Sinne des 10-Mikorsievertkonzeptes unbedingt und ohne Nachlass eingehalten werden. Zudem muss sichergestellt werden, dass auch im Ausland diese Werte beispielsweise beim Einschmelzen von Metallen aus dem Rückbau erfüllt werden. Darüber hinaus muss gegebenenfalls bei der Reinigung der Metalle anfallender radioaktiver Abfall wieder nach Deutschland zurückkommen. Eine Neubewertung der entsprechenden Kontrollmechanismen sollte geprüft werden.
Ich hoffe, dass ich ihre Frage somit beantworten konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Salomon MdL